Bundesges.Blatt v. 25.Feb.2013
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Bundesges.Blatt v. 25.Feb.2013
hallo,
im BGBl Teil 1, nr. 9 v. 25.Feb. 2013(Neuordn. Luftv.V) ist u.A. die LuftGerPV neu gefasst. Vormals § 10 u. 10a(Luftsportgerät, nicht muzulpfl Luftsportg). Neu: § 10 mit 7 Abschnitte, § 11 mit 4 Abschnitte.
Interessant ist der Abschn. 4:
"Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europ. Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach Abschnitt 1 u. 2(Musterprüfung u. Stückprüfung des 1. Gerätes durch den Hersteller)".
Toll! Da fast alle (zukünftigen) 120 kg Geräte im (EU) Ausland hergestellt werden, muß der Hersteller lediglich für das Gerät eine (ausl.) Zulassung haben, dann guggen die "germanischen Abzocker" in die Röhre.
mfG
Rudolf
im BGBl Teil 1, nr. 9 v. 25.Feb. 2013(Neuordn. Luftv.V) ist u.A. die LuftGerPV neu gefasst. Vormals § 10 u. 10a(Luftsportgerät, nicht muzulpfl Luftsportg). Neu: § 10 mit 7 Abschnitte, § 11 mit 4 Abschnitte.
Interessant ist der Abschn. 4:
"Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europ. Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach Abschnitt 1 u. 2(Musterprüfung u. Stückprüfung des 1. Gerätes durch den Hersteller)".
Toll! Da fast alle (zukünftigen) 120 kg Geräte im (EU) Ausland hergestellt werden, muß der Hersteller lediglich für das Gerät eine (ausl.) Zulassung haben, dann guggen die "germanischen Abzocker" in die Röhre.
mfG
Rudolf
Das wäre viel zu schön!
Ich gehe davon aus, daß der andere EU Staat dann das ganze deutsche Prüfprozedere in seine Gesetzgebung übernehmen muß, Rettungsgerät, Flächenbelastung, etc. bevor seine Flieger z. B. SSDR wie escapade kid hier "dereguliert" in die Luft dürfen.
Vielleicht gibt es ja eine Interpretationshilfe von Amtsseite oder aus unserer mittlerweile vielgestaltigen Verbandslandschaft zu dieser Entwicklung, wenn es denn wirklich eine sein sollte, was ich immmer noch nicht recht glauben kann.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Norbert
Ich gehe davon aus, daß der andere EU Staat dann das ganze deutsche Prüfprozedere in seine Gesetzgebung übernehmen muß, Rettungsgerät, Flächenbelastung, etc. bevor seine Flieger z. B. SSDR wie escapade kid hier "dereguliert" in die Luft dürfen.
Vielleicht gibt es ja eine Interpretationshilfe von Amtsseite oder aus unserer mittlerweile vielgestaltigen Verbandslandschaft zu dieser Entwicklung, wenn es denn wirklich eine sein sollte, was ich immmer noch nicht recht glauben kann.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Norbert
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Jetzt muss nur noch definiert werden, was unter "Muster- oder Gerätezulassungen" im Sinne dieses Gesetzes verstanden wird.
Ich kann mir da "günstige" und "ungünstige" Definitionen vorstellen. Für einen Hersteller, der dann ein UL an einen Dritten verkaufen will und somit eine gewisse Verantwortung hat, ist dieser Passus aus dem Gesetzestext vielleicht nicht ganz so interessant. Aber für jemanden, der sich einfach nur für sich selbst etwas bauen will, könnte das sehr interessant sein.
Ich kann mir da "günstige" und "ungünstige" Definitionen vorstellen. Für einen Hersteller, der dann ein UL an einen Dritten verkaufen will und somit eine gewisse Verantwortung hat, ist dieser Passus aus dem Gesetzestext vielleicht nicht ganz so interessant. Aber für jemanden, der sich einfach nur für sich selbst etwas bauen will, könnte das sehr interessant sein.
Abdul
Der mit einem Affen im Sunny fliegt und ansonsten in ärztlichen Kreisen als durchaus heilungsfähig gilt
Der mit einem Affen im Sunny fliegt und ansonsten in ärztlichen Kreisen als durchaus heilungsfähig gilt
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hallo,
auch die "LuftGerPV" ist bereits geändert.
http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_L.html(Ausdruck frei)
Rudolf
auch die "LuftGerPV" ist bereits geändert.
http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_L.html(Ausdruck frei)
Rudolf
- aeroklaus
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moin,
LG Klaus
das ist wahrscheinlich der Haken. In welchen Ländern gibt es denn überhaupt solche Musterzulassungen bzw. Prüfungen? Die SSDR in England ist evt. vergleichbar. Aber soviel ich verstanden habe, kann man dort auch ohne offizielle Zulassung SSDR-konform fliegen - d.h. ein von einem Briten in Eigenregie erbautes UL hat ja dann überhaupt keine Musterzulassung, diese fehlende Zulassung kann somit logischerweise auch nicht in D anerkannt werden.Abdul hat geschrieben:Jetzt muss nur noch definiert werden, was unter "Muster- oder Gerätezulassungen" im Sinne dieses Gesetzes verstanden wird.
da gucken vor allem die deutschen Hersteller in die Röhre, nicht nur die Hersteller von Dreiachs-ULs, sondern auch alle Hersteller von sonstigen zulassungsbefreiten Luftsportgeräten <120 kg wie Motorschirme, Minimums etc., da die ja trotzdem unsere "spezielle" Musterprüfung durchziehen müssen. Es sei denn, sie suchen sich einen Partner im Ausland....Fiedler R. hat geschrieben:Da fast alle (zukünftigen) 120 kg Geräte im (EU) Ausland hergestellt werden, muß der Hersteller lediglich für das Gerät eine (ausl.) Zulassung haben, dann guggen die "germanischen Abzocker" in die Röhre.
LG Klaus
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hallo,
was steht in der NfL-II 23/12(LTF-L)
....LTF-L 3 Anwendbarkeit
....(c) Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften, einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in der Türkei die Übereinstimmung mit den dort auf Luftsportgeräte anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen bereits rechtmäßig nachgewiesen, so ist die Bescheinigung dieses Nachweises der Musterprüfung gleichwertig. Nur bei offensichtlichen Mängeln an dem Luftsportgerät, die seine Lufttüchtigkeit in Frage stellen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Nachweise anfordern....
Im (EU) Ausland gibt´s diese "120 kg Regelung" nicht Da gilt der "Anhang II"(EU Vero 216), ...bis 300kg einsitzig...=UL.
Ein Gerät, bis 120kg, wird daher im (EU) Ausland, nach deren Vorschriften, ganz normal von den dortigen Behörden als "UL" zugelassen, d.h. Musterzugelassen(oder nicht, wenn die dortigen -vorschriften nicht eingehalten werden). Damit dürfte das Problem-Muster od. Gerätezul.- klar sein.
mfG
Rudolf
was steht in der NfL-II 23/12(LTF-L)
....LTF-L 3 Anwendbarkeit
....(c) Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften, einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in der Türkei die Übereinstimmung mit den dort auf Luftsportgeräte anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen bereits rechtmäßig nachgewiesen, so ist die Bescheinigung dieses Nachweises der Musterprüfung gleichwertig. Nur bei offensichtlichen Mängeln an dem Luftsportgerät, die seine Lufttüchtigkeit in Frage stellen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Nachweise anfordern....
Im (EU) Ausland gibt´s diese "120 kg Regelung" nicht Da gilt der "Anhang II"(EU Vero 216), ...bis 300kg einsitzig...=UL.
Ein Gerät, bis 120kg, wird daher im (EU) Ausland, nach deren Vorschriften, ganz normal von den dortigen Behörden als "UL" zugelassen, d.h. Musterzugelassen(oder nicht, wenn die dortigen -vorschriften nicht eingehalten werden). Damit dürfte das Problem-Muster od. Gerätezul.- klar sein.
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Rudolf
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hallo,
"was das bedeutet" mußt Du für Dich entscheiden, oder der (ausl.) Hersteller.
Jedenfalls hat der Gesetzgeber(und nur der ist zuständig) die "120kg-Geräte" für nicht: a) Musterzulassungspflichtig. b) Verkehrszu-lassungspflichtig, c) kein Kennzeichen oder irgendwo ein zu tragen oder zu "melden", eingestuft. Lediglich die Versicherungsnummer und die Anschrift des Halters muß sichtbar(klein) lesbar angebracht sein(vergleichbar mit dem "Moped"). Nur der Herstller oder Käufer ist verantwortlich für die "Lufttüchtigkeit". Daraus folgt, man braucht auch keinen sogen. (handelshemmenden, weil teurer) "Musterbetreuer". Es gibt kein "Kennblatt"(der Hersteller muß alle relevanten Unterlagen liefern), auch kein sogen. Beauftragter(Verein) ist zuständig.
Frage: Wen willst Du also "belästigen"?
Hat das Gerät bereits eine (EU, od. ausl.) Muster-Gerätezulassung....
Zu beachten ist in old Germanien der "Flugplatzzwang".
mfG
Rudolf
"was das bedeutet" mußt Du für Dich entscheiden, oder der (ausl.) Hersteller.
Jedenfalls hat der Gesetzgeber(und nur der ist zuständig) die "120kg-Geräte" für nicht: a) Musterzulassungspflichtig. b) Verkehrszu-lassungspflichtig, c) kein Kennzeichen oder irgendwo ein zu tragen oder zu "melden", eingestuft. Lediglich die Versicherungsnummer und die Anschrift des Halters muß sichtbar(klein) lesbar angebracht sein(vergleichbar mit dem "Moped"). Nur der Herstller oder Käufer ist verantwortlich für die "Lufttüchtigkeit". Daraus folgt, man braucht auch keinen sogen. (handelshemmenden, weil teurer) "Musterbetreuer". Es gibt kein "Kennblatt"(der Hersteller muß alle relevanten Unterlagen liefern), auch kein sogen. Beauftragter(Verein) ist zuständig.
Frage: Wen willst Du also "belästigen"?
Hat das Gerät bereits eine (EU, od. ausl.) Muster-Gerätezulassung....
Zu beachten ist in old Germanien der "Flugplatzzwang".
mfG
Rudolf
Muß ich mich nur noch um die beiden Knackpunkte:
a) Flugplatz, der mich fliegen lässt
b) Versicherungsschutz
kümmern?
Kann ich den Rest endlich eigenverantwortlich abdecken?
Hat einer von Euch Info´s, was Versicherung und Flugplatz für den Betrieb eines LL´s erwarten?
Welche Versicherungen und Flugplätze kämen in Frage?
Wenn wir für diese Fragen Antworten finden, dann klappts auch mit den LL´s.
"low and slow" ist für mich der richtige Ort dafür.
Icke
a) Flugplatz, der mich fliegen lässt
b) Versicherungsschutz
kümmern?
Kann ich den Rest endlich eigenverantwortlich abdecken?
Hat einer von Euch Info´s, was Versicherung und Flugplatz für den Betrieb eines LL´s erwarten?
Welche Versicherungen und Flugplätze kämen in Frage?
Wenn wir für diese Fragen Antworten finden, dann klappts auch mit den LL´s.
"low and slow" ist für mich der richtige Ort dafür.
Icke
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Easy Riser
Hallo Icke
Ich glaube die Guggenmoos Brüder Jos und Willi sind damals
den Easy Riser geflogen. Jos Guggenmoos war zudieser Zeit
auch mal Drachenflugweltmeister.Vielleicht hilft dir das weiter.
Gruß
Wolfgang
Ich glaube die Guggenmoos Brüder Jos und Willi sind damals
den Easy Riser geflogen. Jos Guggenmoos war zudieser Zeit
auch mal Drachenflugweltmeister.Vielleicht hilft dir das weiter.
Gruß
Wolfgang
Ich mag sie nicht, die Topspeedhummeln,
will langsam durch den Himmel brummen
will langsam durch den Himmel brummen
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hallo,
Versicherung kein Problem. Bei "GFF-Versicherungen" werden auch Geräte ohne Kennzeichen über die "Werknummer" versichert. Kostet ca. 100€.
Mit dem Flugplatz kann´s Probleme geben, wenn Du an einen bornierten Flugplatz-Halter gerätst(ich kann das aus eigener Erfahrung sagen-brauche in EDRB eine "Außenstarterlaubnis"). Der Platz muß für "Luftsportgeräte" zugelassen sein. "Ultraleicht"(wie bei ca. 99% der Plätze üblich) reicht nicht.
mfG
Rudolf
Versicherung kein Problem. Bei "GFF-Versicherungen" werden auch Geräte ohne Kennzeichen über die "Werknummer" versichert. Kostet ca. 100€.
Mit dem Flugplatz kann´s Probleme geben, wenn Du an einen bornierten Flugplatz-Halter gerätst(ich kann das aus eigener Erfahrung sagen-brauche in EDRB eine "Außenstarterlaubnis"). Der Platz muß für "Luftsportgeräte" zugelassen sein. "Ultraleicht"(wie bei ca. 99% der Plätze üblich) reicht nicht.
mfG
Rudolf