Handfunke im Dreiachser
Moderator: Moderatorenteam
So habe ich es verstanden!Timpilot hat geschrieben: Heißt das, die neuen ICOM-Geräte darf man in D überhauptnicht betreiben? Auch nicht unabhänguig von Flugzeugen?
Und ich denke ich habe es richtig verstanden.
Wir wollten damit ja nicht fliegen sondern eine Ground Crew to Pilot Comunication bei einem 45t Flieger herstellen.
Sicherlich hätte das niemals irgend jemanden gejuckt aber ich werde mich hüten bestehende Regularien in meiner Position zu ignorieren.
Wir arbeiten jetzt mit einem David Clark Maintenance Headset was für ein UL natürlich aufgrunden der unzureichenden Kabellänge nicht in Betracht kommt
Ein Beispiel des netten Herren war die 8,33er Funke (Icom oder andere) auf einer Airshow zum mithören zu benutzen.
Da nicht zugelassen - nicht erlaubt.
Wie gesagt, juckt wahrscheinlich niemanden aber legal ist anders.
UWE
No Guts - No Glory
Hallo Cobra Uwe,
wenn das die Argumentation des netten Herrn war, dann ist das so ein totaler Schwachsinn. Mit jedem Multibandradio kann man den Flugfunk mithören. Wenn das der einzige Grund sein sollte, bin ich in meiner Annahme gestärkt, daß hier ein kostengünstiger Anbieter vom deutschen Markt ferngehalten werden sollte.
wenn das die Argumentation des netten Herrn war, dann ist das so ein totaler Schwachsinn. Mit jedem Multibandradio kann man den Flugfunk mithören. Wenn das der einzige Grund sein sollte, bin ich in meiner Annahme gestärkt, daß hier ein kostengünstiger Anbieter vom deutschen Markt ferngehalten werden sollte.
quax2000 hat geschrieben: Das Thema "JNP" im Zusammenhang mit Funkgeräten wurde ja schon ausreichend erklärt. Nicht erforderlich, nicht eingebaut, keine Avionik-Prüfung - fertig!
....leider ist dem NICHT so, seit einigen Jahren ist in 3-Achs-ULs (zumindest >120kg) ein Funkgerät vorgeschrieben und damit bei der JNP sehr wohl relevant. Auch bei den ULs auf der "Ausnahmeliste". Das war mir bis vor kurzer Zeit auch nicht bewusst, als ich den Schein machte mußte noch keine Funke an Bord sein.
Hat schon einmal jemand aus der Runde bei einem der Verbände nachgefragt wie das mit den Handfunken dann weitergehen soll? Derzeit sieht es danach aus dass mit 8,33kHz-Vorschrift alle Handquetschen illegal wären. Dass da kein Markt für einen Anbieter existiert kann mir ICOM nicht wirklich glaubhaft machen.
Ganz nebenbei: Was sollen ab 2018 da erst Motorschirmflieger machen die an einem Platz mit Funkpflicht fliegen? Funkimplantat und Energieversorgung über Biogas??? Na wenn das mal kein Markt ist
BlueSky
ilU (am liebsten habe ich da oben eh meine Ruhe auf den Ohren
Hallo ilU,
wenn das stimmen sollte, dann wird die Sache immer dubioser!
Schau Dir mal die 120KG Klasse an, wie z.B. Aerolite 120 oder Uli von Roman Weller. Wie willst Du da ein Funkgerät überhaupt einbauen. Gar kein Platz! Ausserdem sind diese Flieger auch ohne eingebautes Funkgerät schon am Gewichtslimit.
wenn das stimmen sollte, dann wird die Sache immer dubioser!
Schau Dir mal die 120KG Klasse an, wie z.B. Aerolite 120 oder Uli von Roman Weller. Wie willst Du da ein Funkgerät überhaupt einbauen. Gar kein Platz! Ausserdem sind diese Flieger auch ohne eingebautes Funkgerät schon am Gewichtslimit.
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Ja, es muss ein Funkgerät eingebaut sein bei den Fliegern auf der Auanahmeliste, aber eben kein prüfpflichtiges. Daher checke ich als Prüfer nur ob ein Funkgerät drin/vorhanden ist - fertig!ilU hat geschrieben:....leider ist dem NICHT so, seit einigen Jahren ist in 3-Achs-ULs (zumindest >120kg) ein Funkgerät vorgeschrieben und damit bei der JNP sehr wohl relevant...quax2000 hat geschrieben: Das Thema "JNP" im Zusammenhang mit Funkgeräten...
Ich habe mir im letzten Jahr eine C22 kekauft in der in der Mittelkonsole ein fest verbautes Icom IC A20 verbaut ist.
In den Akten des Vorbesitzers ist dieses als "Luftfunkstelle" mit Zuteilungsnummer und Zalassungsnummer bei der Bundesnetzagentur angemeldet.
... das heißt, ich muß das also ummelden !?
In den Akten des Vorbesitzers ist dieses als "Luftfunkstelle" mit Zuteilungsnummer und Zalassungsnummer bei der Bundesnetzagentur angemeldet.
... das heißt, ich muß das also ummelden !?
Immer heile Landung
Hallo Timpilot,
die Sache wird doch immer verworrener!
Wenn ein Funkgerät nun eingebaut werden soll, gehört es doch zum Leergewicht und bei den 120KG Klasse Fliegern wurde mit Mühe und Not das Gewichtslimit eingehalten. Hier wird uns doch schon wieder ein neuer Strick gedreht! Beim Song ist das Gewichtslimit so weit ausgereizt, daß noch nicht mal mehr ein Motorüberwachungsgerät eingebaut werden kann.
Schilda läßt grüßen! Warum lassen wir uns das alles gefallen!
Hallo Swend.B,
bei Deiner C22 ist bezüglich Gewichtslimit noch viel Luft drin. Wenn sie Ärger bei der Ummeldung machen, bleibt Dir wenigstens die Alternative ein genehmigtes Funkgerät einzubauen.
die Sache wird doch immer verworrener!
Wenn ein Funkgerät nun eingebaut werden soll, gehört es doch zum Leergewicht und bei den 120KG Klasse Fliegern wurde mit Mühe und Not das Gewichtslimit eingehalten. Hier wird uns doch schon wieder ein neuer Strick gedreht! Beim Song ist das Gewichtslimit so weit ausgereizt, daß noch nicht mal mehr ein Motorüberwachungsgerät eingebaut werden kann.
Schilda läßt grüßen! Warum lassen wir uns das alles gefallen!
Hallo Swend.B,
bei Deiner C22 ist bezüglich Gewichtslimit noch viel Luft drin. Wenn sie Ärger bei der Ummeldung machen, bleibt Dir wenigstens die Alternative ein genehmigtes Funkgerät einzubauen.
Bauscher hat geschrieben:Hallo Timpilot,
wenn Du als Prüfer nur schaust ob ein Funkgerät verbaut ist, dann wandelst Du aber auch auf einem sehr schmalen Pfad.
Ich hatte einmal einen Prüfer genau aus diesem Grund angesprochen und er wollte es beim Verband (Welcher?) abklären.
Werde mal nachfragen ob da etwas rausgekommen ist.
UWE
No Guts - No Glory
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Baucher, ich habe das in Absprache mit dem DULV gemacht. Sie haben mich sogar darauf hingewiesen, dass der Flieger ja in der Ausnahmeliste ist und daher kein Avionik-Prülprotokoll braucht bei der JNP.
Bei Fliegern die nicht in der Ausnahmeliste sind wird natürlich auch das Funkgerät geprüft und ein Protokoll erzeugt.
Wo ist da der schmale Pfad? Zwei Fuß breit reicht mir.
Bei Fliegern die nicht in der Ausnahmeliste sind wird natürlich auch das Funkgerät geprüft und ein Protokoll erzeugt.
Wo ist da der schmale Pfad? Zwei Fuß breit reicht mir.
Hallo Timpilot,
wenn in einem Flieger ein nicht genehmigtes ICOM eingebaut ist, dann liegt zweifelsfrei ein Verstoß vor. Den Link habe ich ja bereits eingestellt. Da hat sich der DULV aber weit aus dem Fenster gelehnt.
Ich will dazu einen gern gemachtern Spruch der Richter zitieren:
Das hätten Sie aber wissen müssen!
Der DULV wäscht sich dann die Hände in Unschuld!
Ich will niemand hier im Forum kritisieren. Mir liegt es einzig und allein daran, daß die "stümperhaften" Entscheidungen mal von der rechtlichen Seite beleuchtet werden. Am Ende halten sie sich immer schadlos am Piloten.
wenn in einem Flieger ein nicht genehmigtes ICOM eingebaut ist, dann liegt zweifelsfrei ein Verstoß vor. Den Link habe ich ja bereits eingestellt. Da hat sich der DULV aber weit aus dem Fenster gelehnt.
Ich will dazu einen gern gemachtern Spruch der Richter zitieren:
Das hätten Sie aber wissen müssen!
Der DULV wäscht sich dann die Hände in Unschuld!
Ich will niemand hier im Forum kritisieren. Mir liegt es einzig und allein daran, daß die "stümperhaften" Entscheidungen mal von der rechtlichen Seite beleuchtet werden. Am Ende halten sie sich immer schadlos am Piloten.