Sicherheitshinweis "NRW" btrfd "RG"

aerodynamisch gesteuerte ULs

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Fiedler R.
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Sicherheitshinweis "NRW" btrfd "RG"

Beitrag von Fiedler R. » Mo 11. Nov 2013, 16:31

hallo,
vom Motor,TMG, UL Fliegertag Sobernheim:
"RG-Einweisung reicht nicht für Arbeiten mit dem RG", z.B. Ausbau usw." Auch der Versandt per "Kiste" sei gem. neuer Gefahrgutbestimmungen "fast unmöglich", bzw. vom normalen "Postweg" ausgeschlossen.
http://www.aeroclub-nrw.de/ultraleichtf ... eichtflug/
siehe Artikel "Sicherheitshinweis"
mfG
Rudolf
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Baby
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Beitrag von Baby » Mo 11. Nov 2013, 16:43

Na doll!
Gilt das auch für 'Hersteller', im Sinne von Amateurbau?

Was ist der Hintergrund? Weiss da jemand mehr? Meine Motivation noch einen Werkstatt-Schein mehr zu machen hält sich echt in Grenzen.

Grüße!
Robert
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Uwe Seimetz
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Beitrag von Uwe Seimetz » Mo 11. Nov 2013, 17:00

Das mit dem Versenden war doch schon immer so. Rettungsgerät mit Rakete galt immer schon als Gefahrengut und war auch immer schon so zu versenden, auch für den Hersteller.
Aber wer viel fragt bekommt auch viel Antwort.

Uwe
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TDC
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Re: Sicherheitshinweis "NRW" btrfd "RG"

Beitrag von TDC » Mo 11. Nov 2013, 17:40

Fiedler R. hat geschrieben:[...]
"RG-Einweisung reicht nicht für Arbeiten mit dem RG", z.B. Ausbau usw." Auch der Versandt per "Kiste" sei gem. neuer Gefahrgutbestimmungen "fast unmöglich", bzw. vom normalen "Postweg" ausgeschlossen.[...]
Ja, ein paar von meinen Kollegen waren auch an dem genannten Abend in Sobernheim, sind später zu Bier und Wurscht noch zu uns gestoßen.
Die waren ziemlich genervt von den irrwitzigen Forderungen des Dozenten...
Unter anderem: ULs mit Rakete jeweils separieren, nicht im "normalen" Hangar sondern einzeln unter Verschluss
halten, weil die Rakete jederzeit durch Fehlfunktion losgehen könnte...

Ich meine, es ist ja OK das die Teile gekennzeichnet werden müssen. Das man bei Nichtbenutzung ein Schloss
vormacht ist schon zur Vermeidung versehentlicher Auslösung z. B. durch hängenbleiben mit der Jacke vernünftig.
Auch die Sache mit dem "nicht einfach als Postpaket versenden" lasse ich mir gefallen.

Aber das jetzt alle UL behandelt werden müssen wie ein Megatonnen-Sprengsatz mit hochsensiblem
Erschütterungszünder und deshalb im Munitionsbunker zu lagern sind ist doch etwas übertrieben.
Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat,
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
(Antoine de Saint-Exupery)
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powerandpitch
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Beitrag von powerandpitch » Mo 11. Nov 2013, 18:04

Theorie und Praxis.

Die Rakete samt Rettungsgerät dürfen wir legal besitzen. Am Flugzeug herumschrauben tun wir nur auf Privatgelände? Wer und vor allen Dingen wie, sollte einem einer da ans Bein pinkeln können?

Mit welcher Handhabe? Probleme könnte es geben, wenn man beim fummeln an dem Teil, jemanden plattmacht oder die Halle zum Halbcabrio verunstaltet. :shock:

Das war aber auch vorher schon so.

Gruß

Edgar
Richtig motorisiert fliegt alles.
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