Sicherheits Aussenlandung und wiederstart, die Regeln?

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

Moderator: Moderatorenteam

Benutzeravatar
cle74
Beiträge: 114
Registriert: So 22. Dez 2013, 10:13
Wohnort: EHLE

Sicherheits Aussenlandung und wiederstart, die Regeln?

Beitrag von cle74 » Mi 18. Jun 2014, 12:29

Früher (vor ca. 11 Jahre) hatte ich gelernt dass einen Wiederstart nach eine sicherheits Aussenlandung (z.B. wegen schlechtem Wetter oder nachziehen der Antriebsriemen) keine genehmigung bedarf (weil es die sicherheit nicht zugute kommt wenn man es piloten schwer macht danach wieder weg zu fliegen). Ich lese aber immer öfter dass man doch eine genehmigung braucht.

Vielleicht kann mir jemanden informieren wie es heutzutage geregelt ist, und wenn es mal passiert, wo rufe ich an für eine genehmigung und wie lange dauert das? Die chance dass sowas passiert ist eher gering, aber interessant ist es mal zu wissen wie es sich offiziel gehört.

Wenn man eine sicherheits Aussenlandung vor hat, sollte man ja in niedrige höhe die landefläche überfliegen. Da ist es also legal mal in 1m höhe über die Acker zu fliegen und zu entscheiden das man nicht dort landen möchte (Tiefflug quasi legal).

Alles grauzone denke ich. Und nein, ich habe nicht vor jetzt jeder pinkelpauze neben eine fastfoodkette zu landen und danach wieder ab zu heben, oder nur noch in 1m höhe zu fliegen, mich interessiert nur die genaue rechtslage!
Frank
Site Admin
Beiträge: 886
Registriert: Mo 31. Jan 2005, 09:50
Wohnort: Weserbergland - EDVI
Kontaktdaten:

Beitrag von Frank » Mi 18. Jun 2014, 13:29

Antwort in §25 LuftVG:

**********
(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen

1. außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
2. außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
3. innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz

nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn

1. der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder
2. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.

In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.
(3) Der Berechtigte kann Ersatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen Schadens nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 33 bis 43 beanspruchen.
**************

LG, Frank
...''einfach'' Fliegen!!!
Timpilot
Beiträge: 1372
Registriert: Mo 29. Jan 2007, 10:26
Wohnort: Berlin & La Mancha (Spain)
Kontaktdaten:

Beitrag von Timpilot » Mi 18. Jun 2014, 13:33

Soweit ich weiß ist die Gestzeslage genauso wie Du es aus der Vergangenheit kennst!

Sicherheitslandungen sind ok und Wiederstart ist unbürokratisch möglich. Sicherheitslandungen sind es immer dann, wenn dadurch ein Notfall oder oder eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden kann oder Hilfe geleistet wird.

Alles andere sind Notlandungen - da ist eine Information von Polizei usw. nötig und auch der Wiederstart geht nur mit Genehmigung. Das sind Landungen die Du machen musst, weil das Flugzeug nicht mehr weiter fliegt. Die Notlage existiert also schon.

Natürlich kannst Du für eine Sicherheitslandung das Landefeld vorher checken! Wetter, Spritmangel usw. können Dir aber immer auch als schlechte Flugvorbereitung ausgelegt werden!

und hier: http://www.fliegermagazin.de/recht/inde ... itslandung

Wenn Du "Sicherheitsaußenlandung" googlest findest Du sicher auch den Gestzestext dazu!
Benutzeravatar
cle74
Beiträge: 114
Registriert: So 22. Dez 2013, 10:13
Wohnort: EHLE

Beitrag von cle74 » Mi 18. Jun 2014, 18:05

Danke für die deutliche Antworten!
slowwings
Beiträge: 100
Registriert: Do 6. Jun 2013, 06:47

Sicherheitsaußenlandung und die Folgen

Beitrag von slowwings » Do 19. Jun 2014, 10:47

Hallo cle74
Ich möchte hier nichts wiederholen, sondern Dir/Euch meinen Beitrag, aus der Sichtweise von Sicherheitseinsatzkräften, wie Polizei, Feuerwehr- und Rettungsdienste, einmal darstellen.


Du leitest gerade, aus welchen Gründen auch immer, eine Sicherheitsaußenlandung ein, die aber nichts mit einem "Notfall" zu nun hat.
Du hast Deine Landung ohne Schäden vollzogen.
Nun stehst Du auf einer Wiese, auf der Du eventl. einen Flurschaden verursacht hast, wo ein erneuter Start ohne Probleme durchgeführt werden kann und darf.
Dem steht natürlich nichts im Weg, aber ....


----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ein paar Minuten vorher beobachteten, nicht nur ein Bürger, sondern sehr viele andere Bürger Deinen Anflug auf eine Wiese,
die aber kein Flugplatz ist, sondern die Weidewiese von Landwirt "X".

Jetzt rufen ganz viele Bürger bei der Leitstelle der Feuerwehr und der Polizei an und melden das ein Flugzeug, auf einer Wiese, abgestürzt ist.
Einige Bürger werden das Wort GELANDET benutzen , andere wiederum das Wort ABGESTÜRZT.
Die Leitstellendisponenten fragen natürlich beim anrufenden Bürger genau nach, was da passiert ist.
Das können die meldenden Bürger natürlich nicht genau sagen
und begnügen sich meistens mit der einfachen ausgesprochen Sichtweise: "Flugzeug, Wiese, abgestürzt, mehr weiß ich auch nicht".

Da jetzt nicht nur ein Bürger, sondern gleich mehrere Bürger bei beiden Leitstellen der Polizei und Feuerwehr angerufen haben,
gehen die Leitstellendisponenten jetzt von einer realen unbekannten Schadenslage aus, bei dem ein Flugzeug mit einer unbekannten Zahl von Passagieren auf einer Wiese abgestürzt ist.
Mehr wissen die Leitstellendisponenten im Moment auch nicht :!:

Nun tritt ein Automatismus, bei den jeweiligen Leitstellendisponenten, ein, der nur wenige Sekunden dauern darf und mittlerweile meistens rechnergestützt abläuft.
Hierbei werden dann die verschienen Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge der,
- Polizei ( mehrere Einsatzfahrzeuge),
- Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr ( Einsatzleitfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeug, Rüstwagen, Drehleiter (evtl. Flugzeug im Baum), Mannschaftswagen usw.
- Rettungsdienst (zu Verfügung stehende Rettungswagen, weil unbekannte Anzahl von Verletzten), Notarzteinsatzfahrzeug, evtl. Rettungshubschrauber)
- Evtl. wird ein sogenannter ManV alarmiert (Ausnahme). Das ist ein "Massenanfall von Verletzten". Damit wird dann eine ganze Reihe von Rettungsdienstkräften und Notärzten alarmiert.

Die sind jetzt alle auf dem Weg zur Einsatzstelle, der Weidewiese vom Landwirt "X". Übrigens kommt auch Landwirt "X" wegen dem Flurschaden (Deine Luftsportgeräte- Haftpflichtversicherung).

Und warum fahren die da jetzt hin :?:

Weil die Leitstellendisponenten keine anderen Informationen haben, als die Informationen von den anrufenden Bürgern :!: Du hast ja nicht angerufen :!:

So ein Großeinsatz kostet nicht nur Geld, sondern die Einsatzfahrten sind auch für die Einatzkräfte nicht ungefährlich, teilweise sogar tödlich (sehr selten, aber es kommt vor).
Außerdem rückt die freiwillige Feuerwehr mit ihren Einsatzkräften aus ihrer Freizeit an, also freiwillig, die Du mit ins Rollen gebracht hast.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Also, wenn Du mit Deinem Luftsportgerät oder Flugzeug irgendwo außerhalb des Flugplatzes landest, ruf BITTE einfach die Polizei an und erzähle ihr was Dir passiert ist.

Somit kannst Du dazu beitragen, das die ganze, oben zwischen den Strichen aufgeführte Maschinerie NICHT ins Rollen gebracht wird.

Denn auch Du bist zur Schadensminderung verpflichtet. :!: :!: :!:
Auch die Städte und Kommunen leiden unter Geldnot und die werden dann bei Dir versuchen die Kosten für den vermeidlichen Einsatz einzufordern,
weil Du nicht zur Aufklärung der Sachlage beigetragen hast. Weil, Du hast ja nicht angerufen.

Also einfach die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) anrufen und zur Aufklärung Deiner Sicherheitsaußenlandung beitragen.
Auch solltest Du Dich tunlichst mit Landwirt "X", wegen eines eventl. Flurschaden, besprechen. Dazu hast Du Deine Luftsportgeräte- Haftpflichtversicherung.
Sonst beginnst Du damit Flugflucht :wink:

Zum Schluss kommt dann ein Einsatzfahrzeug der Polizei und eventl. ein Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr sowie ein Rettungswagen.
Sie dienen aber dann in erster Linie nur Deiner und eventl. Deines Mitfliegers, Sicherheit für den Neustart.
Denn auch da kann ja (DIR und ihm/ihr) etwas passieren, da es ein unbekanntes (ungepflegtes) Gebiet ist.

Ich habe dieses Szenario nur auf Dich ausgelegt, weil Du hier gefragt hast.
Jeder soll damit angesprochen werden, um zu verstehen was er/sie damit "ins Rollen" bringt.
Es soll Dich in keiner Weise kompromittieren. :!: :!: :!:
Gruß Mark
Zuletzt geändert von slowwings am Fr 27. Jun 2014, 07:05, insgesamt 1-mal geändert.
Frank
Site Admin
Beiträge: 886
Registriert: Mo 31. Jan 2005, 09:50
Wohnort: Weserbergland - EDVI
Kontaktdaten:

Beitrag von Frank » Do 19. Jun 2014, 13:09

Sehr guter Text, Mark - macht man sich normal und besonders bei bevorstehender Landung eigentlich gar keine Gedanken drüber!

Ich hab neulich ne Außenlandung eines Seglers beobachtet, bin dann mal hinterher und als ich gesehen habe, dass alles gut ist (der stand so 300m weg in der Wiese und telefonierte), bin auch wieder nach Hause - ich wohne zwischen der Wiese und den Rettungskräften, und da kam nix... Möglicherweise hat der Gute aber auch Deinen Rat schon gekannt und die Sheriffs informiert...

...ich habs jedenfalls mal auf meine persönliche Checkliste gesetzt, weils da noch nicht drauf war!

LG, Frank
...''einfach'' Fliegen!!!
Benutzeravatar
Hubsi
Beiträge: 46
Registriert: Sa 26. Nov 2005, 10:26
Wohnort: Wolfsburg

Beitrag von Hubsi » Do 19. Jun 2014, 16:14

Hallo Mark,

sehr gut beschrieben das Szenario welches passieren könnte :!: :!: :!:
Mir ist so etwas vor einigen Jahren selbst passiert, als ich noch als Fluglehrer und Testpilot für Motorschirme tätig war. Auf einem nur für Gleit/Motorschirme zugelassenem Platz habe ich einen neuen Schirm für eine Motorzulassung getestet und musste dazu natürlich entsprechende Flugmanöver durchführen. Unter anderem auch Einklapper und Steilspiralen. Dieses muss ein Spaziergänger beobachtet haben und dachte, ich würde abstürzen. Er rief per Handy die Polizei, welche auch wenige Minuten nach meiner einwandfreien Landung auf dem Platz erschien und mich fragte, wo der abgestürzte Pilot sei. Nach meiner ausführlichen Erklärung über den Sachverhalt zogen sie wieder ab. Probleme gab es mit den Beamten keine, doch bei späteren Testflügen habe ich dann vorher die örtliche Polizeidienststelle informiert.

Gruß
Thomas
Fliegen ist geil
Stephan
Beiträge: 1814
Registriert: Sa 29. Jan 2005, 05:00
Wohnort: Réunion -France

Beitrag von Stephan » Do 19. Jun 2014, 16:41

Tja und bei uns sind die Leute dran gewöhnt dass da öfter mal ein Flieger in der Pampas steht und dann auch wieder startet. Ist mir noch nie passiert dass da Polizei oder Feuerwehr anrückte. Andere Länder andere Sitten... :lol:

Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
slowwings
Beiträge: 100
Registriert: Do 6. Jun 2013, 06:47

Sicherheitsaußenlandung und die Folgen

Beitrag von slowwings » Do 19. Jun 2014, 17:24

@ Frank
Dankeschön.

@ hubsi
" sehr gut beschrieben das Szenario welches passieren könnte :!: :!: :!: "
Der Leitstellendisponent hat gar keine anderen Möglichkeiten, auf solche Anrufe anders zu reagieren,
da im Ernstfall jede Verzögerung ihm zur Last gelegt würde. Außerdem werden alle eingehenden Telefongespräche
mitgeschnitten und gegebenenfalls durch die Polizei/Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Dies ist das Ziel, die Mittel und der Weg bei einer solchen Meldung :!:
Das Ziel, die Mittel und der Weg, werden bei solchen Schadenslagen gedanklich abgearbeitet und ausgeführt :!:

@ Stephan
" Tja und bei uns sind die Leute dran gewöhnt dass da öfter mal ein Flieger in der Pampas steht ... "
Stephan, hier in der Bundesrepublik Deutschland ist man wachsam, außerdem sorgt man sich hier noch um seine Bürger ... :lol: :wink:
Gruß Mark
Benutzeravatar
cle74
Beiträge: 114
Registriert: So 22. Dez 2013, 10:13
Wohnort: EHLE

Beitrag von cle74 » Do 19. Jun 2014, 18:35

Danke Mark,

Wäre selber nie auf die idee gekommen die Polizei an zu rufen wenn nix passiert ist! Werde ich mir gut merken! Hoffentlich wird es nie passieren!

Gruss
Clemens
Abdul
Beiträge: 908
Registriert: Mo 24. Jan 2005, 06:13

Beitrag von Abdul » Fr 20. Jun 2014, 03:47

Stephan hat geschrieben: Länder andere Sitten... :lol:

Gruss Stephan
Tja mein Lieber, vielleicht ist "moucharder" nicht die Lieblingsbeschäftigung Deiner Nachbarn.

Michael
Abdul
Der mit einem Affen im Sunny fliegt und ansonsten in ärztlichen Kreisen als durchaus heilungsfähig gilt
Benutzeravatar
erkki67
Beiträge: 1804
Registriert: Di 15. Aug 2006, 09:26
Wohnort: in der Schweiz

Beitrag von erkki67 » Fr 20. Jun 2014, 06:08

Bei Euren südlichen Nachbarn, gibts diese Unart leider auch
Sit on top :mrgreen:
Benutzeravatar
toto
Beiträge: 117
Registriert: Mi 1. Dez 2010, 14:27
Wohnort: Südthailand

Sicherheitsaussenlandung

Beitrag von toto » Fr 20. Jun 2014, 06:44

Ich wollte nur noch mal Marks Auführungen ergänzen.

Zusätzlich wird die Rettungsleitstelle auch noch das Rescue Coordination Center Münster verständigen (Search and Rescue).

Da ist dann mindestens ein Hubschrauber (zusätzlich zum Notarzthubschrauber) unterwegs.
Benutzeravatar
erkki67
Beiträge: 1804
Registriert: Di 15. Aug 2006, 09:26
Wohnort: in der Schweiz

Beitrag von erkki67 » Fr 20. Jun 2014, 08:54

Hm, Man könnte sich einen Knopf vorstellen den man drücken könnte, welcher die ganze Armada wieder in den Stollen fahren lässt! :colabear: :lol:

Erkki
Sit on top :mrgreen:
Benutzeravatar
powerandpitch
Beiträge: 1173
Registriert: Do 3. Mai 2012, 16:32
Wohnort: EDWF

Beitrag von powerandpitch » Fr 20. Jun 2014, 09:44

Das sind eben die Nachteile eines Landes, welches sich auf die Fahnen geschrieben hat, jedem Unfallopfer möglichst innerhalb von 10 Minuten einen ausgebildeten Notarzt vor die Füße stellen zu wollen.

Haftungsrechtlich wird man dem Piloten daraus keinen Strick drehen können, da er die Alarmierung nicht ausgelöst hat, sondern lediglich ein ihm zustehendes Recht wahrgenommen hat.
Richtig motorisiert fliegt alles.
Antworten