Hallo zusammen,
Kann leider die nächsten Wochen selbst nicht fliegen, da ich sehr unsanft vom Fahrrad abgestiegen bin.... Na ja wird wieder wern.
Ich habe einen guten Bekannten, den ich mit meinem (unserm, haltergemeinschaft) Trike fliegen lassen möchte.. Eigentlich ganz einfach.. Aber was muss ich beachten... Versicherungstechnisch.. Oder sonstiges??
Gruß Skydive
Was beachten beim verchatern...
Moderator: Moderatorenteam
Liegt daran wie ihr das Trike versicher habt. Es gibt verschiedene Stufen:
1 namentlich Bekannter Pilot Versicherungsbetrag X
1-3 namentlich genannte Piloten .....
5 " " "
ungebrenzt/ chartern " Summe XY
Schulung/Schlepp. " "
Wie es aber oft gahandhabt wird ohne Kasko Versicherung ist:
gecrasht = gekauft
1 namentlich Bekannter Pilot Versicherungsbetrag X
1-3 namentlich genannte Piloten .....
5 " " "
ungebrenzt/ chartern " Summe XY
Schulung/Schlepp. " "
Wie es aber oft gahandhabt wird ohne Kasko Versicherung ist:
gecrasht = gekauft
- powerandpitch
- Beiträge: 1173
- Registriert: Do 3. Mai 2012, 16:32
- Wohnort: EDWF
Mir ist keine UL-Haftpflichtpolice bekannt, die auf einen bestimmten Piloten fixiert ist. Bei Kasko sieht das anders aus.
Ansonsten würde ich aus Vereinserfahrung folgende Punkte berücksichtigen:
-Vernünftige Einweisung.
-Wer zahlt was im Fall der Fälle? Dort sollte auch der Gesamtwert des Geräts festgelegt sein.
-Unter welchen Bedingungen und wohin darf der Vogel geflogen werden?
-Welche Pflichten hat der Charterer sonst noch zu übernehmen?
Ansonsten würde ich aus Vereinserfahrung folgende Punkte berücksichtigen:
-Vernünftige Einweisung.
-Wer zahlt was im Fall der Fälle? Dort sollte auch der Gesamtwert des Geräts festgelegt sein.
-Unter welchen Bedingungen und wohin darf der Vogel geflogen werden?
-Welche Pflichten hat der Charterer sonst noch zu übernehmen?
Richtig motorisiert fliegt alles.