Many happy landings!gero hat geschrieben:... Und nun?
gero
Zuladung! Dichtung und Wahrheit.
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hallo,
nur zur Kenntnis u. Erinnerung, ist schon 1/2 Jahrhundert her, aber immer noch gültig:
"Mehrseitiges Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter
Luftfahrzeuge LuftFzgÜbk
Ausfertigungsdatum: 22.04.1960"
...Anhang des Übereinkommens Liste der Unterlagen....
Die Unterlagen, die in Übereinstimmung mit Artikel 3 des Übereinkommens, dem diese Liste beigefügt ist, vorgelegt werden müssen, sind:
...d) eine Gewichtsliste, die das ermittelte "Leergewicht" des betreffenden Luftfahrzeugs und den entsprechenden
Schwerpunkt zusammen mit den Grenzen, innerhalb derer der Schwerpunkt verlagert werden kann, enthält. Dieses "Leergewicht" umfaßt das Gewicht des festen Ballasts, des unverbrauchbaren Kraftstoffs, des nicht ablaßbaren Öls und der Gesamtmenge der Motor-Kühlstoffe und der hydraulischen Flüssigkeit und das Gewicht allen Zubehörs, aller Instrumente, Ausrüstung und Geräte (einschl. der Funkausrüstung und ihrer Gehäuse und anderer Teile, die als feststehend und unbeweglich angesehen werden).
Die Gewichtsliste soll ferner enthalten eine Liste des Zubehörs, der Ausrüstung, der Geräte und anderer Teile, die als beweglich angesehen werden, zusammen mit Einzelheiten über ihr jeweiliges Gewicht und ihren
Abstand zum angegebenen Schwerpunkt;....
Somit ist international festgelegt, was "Leergewicht" bedeutet.
Die "LTF-UL 2003" entspricht in Abschn. Leergewicht nicht dem Abkommen, wenn Teile(Gewichte) "herausgerchnet, bzw. nicht mit gewogen " werden. Insofern sind auch die (heutigen) Wägeberichte nicht "ehrlich". Aber: keine schlafenden Hunde wecken.
Wenn "ehrlich" gewogen wird, dann sind "moderne" UL´s mit "3xx" Kg leer dabei.
Ich kann mich erinnern an die 80ziger Jahre. Damals waren die Motorsegler(SF25B) in der Schußlinie. Die hatten, durch Aufrüstung mit Elektronik, größerer Tank usw., "nur" noch Zuladungen von 150kg. Damals war die Aufregung auch groß.
Wie gesagt: zur Erinnerungmf
mf'G
Rudolf
nur zur Kenntnis u. Erinnerung, ist schon 1/2 Jahrhundert her, aber immer noch gültig:
"Mehrseitiges Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter
Luftfahrzeuge LuftFzgÜbk
Ausfertigungsdatum: 22.04.1960"
...Anhang des Übereinkommens Liste der Unterlagen....
Die Unterlagen, die in Übereinstimmung mit Artikel 3 des Übereinkommens, dem diese Liste beigefügt ist, vorgelegt werden müssen, sind:
...d) eine Gewichtsliste, die das ermittelte "Leergewicht" des betreffenden Luftfahrzeugs und den entsprechenden
Schwerpunkt zusammen mit den Grenzen, innerhalb derer der Schwerpunkt verlagert werden kann, enthält. Dieses "Leergewicht" umfaßt das Gewicht des festen Ballasts, des unverbrauchbaren Kraftstoffs, des nicht ablaßbaren Öls und der Gesamtmenge der Motor-Kühlstoffe und der hydraulischen Flüssigkeit und das Gewicht allen Zubehörs, aller Instrumente, Ausrüstung und Geräte (einschl. der Funkausrüstung und ihrer Gehäuse und anderer Teile, die als feststehend und unbeweglich angesehen werden).
Die Gewichtsliste soll ferner enthalten eine Liste des Zubehörs, der Ausrüstung, der Geräte und anderer Teile, die als beweglich angesehen werden, zusammen mit Einzelheiten über ihr jeweiliges Gewicht und ihren
Abstand zum angegebenen Schwerpunkt;....
Somit ist international festgelegt, was "Leergewicht" bedeutet.
Die "LTF-UL 2003" entspricht in Abschn. Leergewicht nicht dem Abkommen, wenn Teile(Gewichte) "herausgerchnet, bzw. nicht mit gewogen " werden. Insofern sind auch die (heutigen) Wägeberichte nicht "ehrlich". Aber: keine schlafenden Hunde wecken.
Wenn "ehrlich" gewogen wird, dann sind "moderne" UL´s mit "3xx" Kg leer dabei.
Ich kann mich erinnern an die 80ziger Jahre. Damals waren die Motorsegler(SF25B) in der Schußlinie. Die hatten, durch Aufrüstung mit Elektronik, größerer Tank usw., "nur" noch Zuladungen von 150kg. Damals war die Aufregung auch groß.
Wie gesagt: zur Erinnerungmf
mf'G
Rudolf
Das angewendete Verfahren ist durchaus kompatibel. "Herausgerechnet", weil es kein Sinn macht, zur Leergewichtsfindung ein UL erstmal LTF-konform "aackt" zu produzieren um es zu wiegen und anschließend teilweise zurück zu bauen, um die Extras einzubauen. Insofern ist "herausrechnen" kein Sonderverfahren, sondern betriebliche Notwendigkeit.
Hartmut
(allseits Beliebter)
PS:
"hier ein schöner Text vom allseits beliebten Truxxon,... " RÜHREND! (Schnief).
Hartmut
(allseits Beliebter)
PS:
"hier ein schöner Text vom allseits beliebten Truxxon,... " RÜHREND! (Schnief).