Kein Medical für SPL?!?

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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slowwings
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Fluchleiter

Beitrag von slowwings » Di 15. Okt 2013, 08:57

Fiedler R. hat geschrieben:Das Thema "Flugleiter" wurde schon so oft "durchgekaut". Bei google findet Ihr unter :" Flugleiter unkontrollierte Flugplätze" alles Wissenswerte.
http://flugplatz-strausberg.de/?path=co ... r?&lang=de
Das ist eben die Deutsche Gründlichkeit :roll:

Nein im Ernst... ich selber kannte einen Türmer, der kam immer mit Schirmmütze von seinem Dornröschenturm runter,
damit ihm auch der nötige Respekt zu Teil wurde :lol:

Es gibt aber auch die Türmer ( und das ist wol auch die Mehrheit) die ihrer arbeit ganz vorbildlich nachkommen und sehr hilfsbereit sind.

Troz all dem gibt es aber auch Rbauken unter den Fliegern, nicht nur UL'er, die schon mal was zwischen die Hörner brauchen :!:
Gruß Mark
stöpsl
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Beitrag von stöpsl » Di 15. Okt 2013, 09:35

[quote="Fiedler R."]hallo "stöpsel u TDC,
das Thema ist "Medikal"
Das Thema "Flugleiter" wurde schon so oft "durchgekaut". Bei google findet Ihr unter :" Flugleiter unkontrollierte Flugplätze" alles Wissenswerte.
http://flugplatz-strausberg.de/?path=co ... r?&lang=de

Lieber Rudolf,
das ist nur teilweise richtig. Der Flugleiter ist nach §60 LuftVG verpflichtet, Straftaten zu verhindern. Zu einer Straftat gehört auch das Bedienen und Führen eines Luftfahrzeuges ohne Erlaubnis. (Anm. Ja ein UL ist ein Luftsportgerät und nach strittiger Meinung kein LFZ wird aber wie ein solches behandelt). Folglich darf sich der Flugleiter auch über die Richtigkeit der Flugunterlagen gewissheit verschaffen.

Und hier nochmal der Gesetzestext guckst du...
http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvg,29
SierraGolf
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Beitrag von SierraGolf » Di 15. Okt 2013, 12:29

Thomas hat geschrieben:Aus der Verbandszeitschrift des BWLV (Der Adler)diesen Monat. Unter der Rubrik Ultraleicht
Mit der Einführung der Europäischen Lizenzen wird sich derzeit die LuftPersV grundlegend überarbeitet.
Für UL-Piloten wird sich nach Inkrafttreten (Voraussichtlich im Frühjahr 2014) die eine oder andere Änderung ergeben.


So wird nach beim derzeitigen Diskussionsstand, wie derzeit schon bei den "leichten Luftsportgeräten(<120Kg), der regelmäßige Nachweis der medizinischen Tauglichkeit für UL Piloten entfallen.


Mal sehen was draus wird??????

Zustimmung, aber daran glaub ich erst, wenn's (vielleicht) realisiert ist!

Siggi
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dekobein
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Beitrag von dekobein » Mi 16. Okt 2013, 07:42

stöpsl hat geschrieben: Lieber Rudolf,
das ist nur teilweise richtig. Der Flugleiter ist nach §60 LuftVG verpflichtet, Straftaten zu verhindern.
Nöööööö. Der Flugleiter handelt privatrechtlich. Exekutivbefugnisse im Sinne der Strafverfolgung stehen Privatleuten in Deutschland nicht zu. Er könnte zwar z.B. im Rahmen des § 127 StPO handeln, er muss es aber nicht.

Gruß

Carsten
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Beitrag von Fiedler R. » Mi 16. Okt 2013, 09:15

nu hört mit dieser Diskussion endlich auf. Wir sind keine "Rechtsverdreher". Gegen Willkür muss man sich selbst wehren, notfalls ruft man die "Gestzeshüter".
Rudolf

PS: auch die Diskussion "Medikal" ist müsig. Tatsache ist, dass die Verbände sich um nichts scheren(außer um Beiträge), bzw. die Dinge wieder "verschlafen".
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Flugleiter Musteranweisung. Wat darfer wat nich

Beitrag von slowwings » Mi 16. Okt 2013, 12:02

Hallo zusammen :mrgreen:
um vielleicht einen allgemeinen Abschluss zu finden, was ein Flugleiter darf un water nich darf.

Hier ein Link zur Musteranweisung eines Fluchleiters aus dem Freistaat Bayern :!:
hier nebebei wat fürs Ohr. Dat muß man dazu noch hören, einfach suuuuper. Da können mir wat lernen :wink:
https://www.youtube.com/watch?v=55kRKvK4AgM

Da steht es als Muster so drin, das es auch ein Nichtrurist glasklar und verständlich begreifen wird.
Ich finde das ist alles auch im Sinne des verantwortlichen Flugzeugführers wat da drinne steht.

:mixed:
http://www.regierung.oberbayern.bayern. ... leiter.pdf

... und da steht auch ganz klar drin das:

"Zitat"
Die Flugleiter sind nicht befugt, hoheitliche Verfügungen im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 2 LuftVG zu erlassen.
Polizeiliche Befugnisse stehen den Flugleitern nicht zu (vgl. Ziffer 3.6.3).

"Zitat "Ende
Gruß Mark :wink: :wink: :wink:
Zuletzt geändert von slowwings am Mi 16. Okt 2013, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
Ernst ist zu einfach un mach kein Spasss, sisste woll
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powerandpitch
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Beitrag von powerandpitch » Mi 16. Okt 2013, 12:50

Ich fliege zwar nur im hohen Nordwesten Deutschlands herum, habe aber hier schon mehrfach alle möglichen Flugplätze abgegurkt.

Kontrollen? Null! Die Papiere habe ich zwar immer im Original mit dabei, aber ich glaube, es könnte glatt passieren, dass ich die niemals brauchen werde.

Frantelige Türmer habe ich bisher nicht erlebt.

Und wegen des Medicals so`n Larry zu machen ist kleinbürgerlich. In den Becher pieseln, , Blutdruck messen, Fahrrad fahren, Tafel gucken, hundert Tacken auf den Tisch legen und die Sache hat sich.

Wer die Nummer nicht besteht, sollte eigentlich auch nicht mehr mit dem Auto vom Doc nach hause fahren.

Wenn man das Dingens eines Tages nicht mehr bekommen sollte, kann man ja immer noch ausprobieren, wann einer das merkt, bzw. schnappt sich nen Fliegerkumpel, der noch fit ist. Alleine fliegen ist eh öde. Oder es ist Zeit für ein anderes Hobby. Das Leben hängt davon nicht ab.
Richtig motorisiert fliegt alles.
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Beitrag von Fiedler R. » Mi 16. Okt 2013, 15:59

Recht haste.
PS: auf you tube ist ein neues Video von EKOLOT´s "ELF"
Rudolf
Mowa
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Beitrag von Mowa » Mi 16. Okt 2013, 16:48

Anders herum wird ein Schuh draus! Wer es sicher schafft, ein Auto durch den Straßenverkehr zu bewegen, dem sollte auch nicht die Fluglizenz genommen werden! Immerhin wird Fliegen ja als weniger Komplex angesehen als Autofahren!

Beste Grüße,
Olli
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Re: Flugleiter Musteranweisung. Wat darfer wat nich

Beitrag von stöpsl » Do 17. Okt 2013, 03:45

Hallo Mark,

nach Deiner Musterdienstanweisung (link) steht doch ganz klar in Art 3.4.1 folgender Text..
Der Flugleiter erteilt gegenüber dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer ein
Startverbot, wenn das Luftfahrzeug oder seine Besatzung den luftverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht entspricht.

Ich persönlich kann für mich selbst entscheiden, ob ich fliegen kann oder darf. Aber leider leidet das Volk oft unter Selbstüberschätzung, deshalb halte ich die derzeitige Medicalregelung für o.k. Würde es ledigich erleichtern und den Hausarzt entscheiden lassen. Der kennt seine Schäfchenn besser als der nur wegen des Medicals aufgesuchte Fliegerarzt.

Gruß
Stefan
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Re: Flugleiter Musteranweisung. Wat darfer wat nich

Beitrag von SierraGolf » Do 17. Okt 2013, 08:09

Hallo Stefan,
stöpsl hat geschrieben:Hallo Mark,
..........u.a.
Ich persönlich kann für mich selbst entscheiden, ob ich fliegen kann oder darf. Aber leider leidet das Volk oft unter Selbstüberschätzung, deshalb halte ich die derzeitige Medicalregelung für o.k. Würde es ledigich erleichtern und den Hausarzt entscheiden lassen. Der kennt seine Schäfchenn besser als der nur wegen des Medicals aufgesuchte Fliegerarzt.
Gruß Stefan

"Hausarzt-Medical" für UL-er und Segelflieger wäre für mich O.K.!
Dann aber bitte auch gleich für Privat-PKW-Fahrer / Innen ü. 70ig.

Servus: Siggi
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Beitrag von juergen_d » Do 17. Okt 2013, 18:01

Nein, schon ab 40!!! Und das für den Flieger wird anerkannt :twisted:

Gruß, Jürgen
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Beitrag von quax2000 » Do 17. Okt 2013, 18:05

Medical ist schlecht für den Blutdruck!

Immer wenn ich auch nur dran denke geht der messbar hoch.
Und wenn ich dann die Kontoauszüge sehe gibt es nochmal deutlich eine Spitze oben drauf. Das kann doch nicht gesund sein.
Das gehört abgeschafft! SOFORT!

Nein, ich rege mich nicht auf! ICH NICHT! :-)
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Lambdasonde
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... wäre auch zu einfach gewesen

Beitrag von Lambdasonde » Fr 5. Sep 2014, 17:06

SierraGolf
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Re: ... wäre auch zu einfach gewesen

Beitrag von SierraGolf » Fr 5. Sep 2014, 19:24

Lambdasonde hat geschrieben:http://ultraleicht120.de/2014/09/05/die ... g-fuer-ul/ Grüße, LS
Bürokratie, ggf. auch Lobby siegt über Vernunft.
Wo geht Old Germany hin?

Servus: Siggi :cry:
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