Flugplatz ohne UL- Zulassung?

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

Moderator: Moderatorenteam

Antworten
erniebert118
Beiträge: 65
Registriert: Mo 14. Feb 2011, 17:43
Wohnort: Ruhrgebiet

Flugplatz ohne UL- Zulassung?

Beitrag von erniebert118 » Mi 2. Mär 2011, 15:30

Ich wohne in der Nähe eines Flugplatzes ohne UL-Zulassung. Dennoch wäre der Platz für mich Ideal. Die Einwilligung des Platzhaltes vorausgesetzt wird wohl die Genehmigungsbehörde eine große Hürde sein, zumal ein anderer Platz mit UL Zulassung in n u r 45 km entfernt liegt.
Man erwartet von mir trifftige Gründe für diese Sondergenehmigung nach § 25 Luftverkehrsgesetz. Wer hat da Erfahrung und vor allem trifftige Argumente? Bitte keine Spaßargumente, die bringen mich nicht weiter.

Gruß Erniebert118
Fliegender Wolf
Beiträge: 44
Registriert: Di 22. Sep 2009, 19:12

Re: Flugplatz ohne UL- Zulassung?

Beitrag von Fliegender Wolf » Mi 2. Mär 2011, 22:16

erniebert118 hat geschrieben: Die Einwilligung des Platzhaltes vorausgesetzt wird wohl die Genehmigungsbehörde eine große Hürde sein, zumal ein anderer Platz mit UL Zulassung in n u r 45 km entfernt liegt.
...
Man erwartet von mir trifftige Gründe für diese Sondergenehmigung nach § 25 Luftverkehrsgesetz ...
Wer hat das behauptet?
Der einzige Grund ist, daß du dort starten und landen willst. Feddich.
Umgekehrt darf eine Genehmigung nur verweigert werden, wenn triftige Gründe dagegen sprechen.

Was ist denn das für ein Platz? Modellfluggelände? Segelfluggelände? Das wäre Aufwand.
Ist der Platz schon für E-Klasse zugelassen, ist die Erweiterung auf UL keine große Hürde. Dann brauchst Du auch keine Sondergenehmigung für Außenstarts nach §25.

Wo hast Du Deine Infos her?
erniebert118
Beiträge: 65
Registriert: Mo 14. Feb 2011, 17:43
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von erniebert118 » Do 3. Mär 2011, 15:05

Behördenantwort nach meiner Anfrage:

" Bevor Sie bei mir einen nachvollziehbar begründeten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen, sollten Sie sich zuerst um das Einverständnis des Platzhalters bemühen.
Allerdings weise ich Sie auch darauf hin, dass in durchaus zumutbarer Entfernung Flugplätze existieren, auf denen Flugbetrieb mit Luftsportgeräten legal durchgeführt werden kann, z,B. ......"
Da kann man die mögliche Antragsentscheidung wohl erahnen.
Also dann doch 45 km die weite Anfahrt.

Auch die Flugplatzgesellschaft will nicht zustimmen -Flughafen so gar mit Segelflugbetrieb -und trotz allergrößter finanzieller Schieflage scheint sie kein Geld von UL-Kunden zu benötigen - bis es dann vielleicht zu spät ist.

Armes "Flieger-" Deutschland!

Gruß
Erniebert118
Fliegender Wolf
Beiträge: 44
Registriert: Di 22. Sep 2009, 19:12

Beitrag von Fliegender Wolf » Do 3. Mär 2011, 15:57

erniebert118 hat geschrieben:Behördenantwort nach meiner Anfrage:

" Bevor Sie bei mir einen nachvollziehbar begründeten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen, sollten Sie sich zuerst um das Einverständnis des Platzhalters bemühen...."
...
Es geht also um das Einverständnis des Platzhalters im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung auf seinem Platz starten zu dürfen, weil er keine Lust hat, seinen Platz auf UL zu erweitern?
erniebert118 hat geschrieben: ... Auch die Flugplatzgesellschaft will nicht zustimmen -Flughafen so gar mit Segelflugbetrieb -und trotz allergrößter finanzieller Schieflage scheint sie kein Geld von UL-Kunden zu benötigen - bis es dann vielleicht zu spät ist.

Armes "Flieger-" Deutschland!

Gruß
Erniebert118
Also grundsätzlich hat der Betreiber des Platzes Hausrecht, und wenn er nicht will, wirst Du auch mit Ausnahmegenehmigung nicht auf seinem Platz starten dürfen, bzw. die Genehmigung gar nicht erst erhalten (Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich).

Ohne seine Zustimmung geht also gar nichts, mit seiner Zustimmung wäre eine Erweiterung der leichtere Weg. :?

LG
Stefan
erniebert118
Beiträge: 65
Registriert: Mo 14. Feb 2011, 17:43
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von erniebert118 » Do 3. Mär 2011, 16:32

Die Absage der Flughafengesellschaft habe ich heute erst erhalten. Das es ohne Zustimmung des Platzhalters nicht geht, war mir selbstverständlich klar. Da ich im am Platz ansässigen Segelflugverein aktiv bin, habe ich mir bessere Chanchen erhofft. Aber ich hoffe, da noch etwas bewegen zu können. Ich könnte mit dem UL die Vereins-Infrastruktur nutzen. Mir ging es ersteinmal um den Umgang mit der Behörde.

Danke und Gruß

Erniebert118
Benutzeravatar
trikeflieger
Beiträge: 104
Registriert: Fr 25. Nov 2005, 15:36
Wohnort: Esslingen, am Wochenende Tannkosh
Kontaktdaten:

Beitrag von trikeflieger » Mo 7. Mär 2011, 16:38

Hallo,

bei einer Erweiterung der Zulassung kann es z.B. eine Forderung sein, ein Lärmgutachten machen zu müssen. Dies ist z.B. hier bei mir am Segelfluggelände so. Die haben zwar ein Schleppflugzeug und einen Motorsegler, für die UL-Zulassung sollen sie aber ein Gutachten machen lassen. Das kostet mal schlappe 5000,- Das muss erst durch einpaar ULs dann wieder zurückerwirtschaftet werden.

Außerdem sind doch ULs viel zu laut :wink:

Gruß Axel
Unterwegs im Motorrad der Lüfte.
erniebert118
Beiträge: 65
Registriert: Mo 14. Feb 2011, 17:43
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von erniebert118 » Mo 7. Mär 2011, 17:58

Lärm ist nicht das Thema,
hier starten kleine Düsen, I, E, K, H klasse. Die Firmenphilosophie setzt mehr auf umsatzträchtige Fluggeräte.

Gruß
Erniebert118
Antworten