umschreibung ul schein in usa-lsa?

Allgemeine Diskussionen über das "wahre" Ultraleichtfliegen

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oliinthesky
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umschreibung ul schein in usa-lsa?

Beitrag von oliinthesky » Mo 11. Jan 2010, 07:53

weis eigentlich jemand ob man mit dem deutschen ul schein in der usa fliegen darf?
oder ob eine umschreibung möglich ist ?
die ansprüche und fluggeräte sind ja ähnlich!
so kleine niedlichkeiten wie meine koala darf man dort ja mit abgeschlossenen grundschulzeugnis fliegen.... auch recht!
gruss oli
Truxxon
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Beitrag von Truxxon » Mo 11. Jan 2010, 18:35

Nein. Beides nationale Lizenzen, für die es keine gegenseitigen Anerkennungen gibt. Eine Sport Pilot Licence krieget man recht einfach, wenn man eine D-PPL (egal was) hat. Damit kann man schon mal die LSA fliegen. Bei den ULs braucht man eine Ausbildung und rennt damit in Visa Eigentümlichkeiten. Wenn man sich aber an den ganz leichten ULs versuchen will, geht das im Prinzip mit einer Einweisung vor Ort.

http://us-ppl.de/ul/micro.html:

" Die einfachste Möglichkeit in den USA zum Fliegen zu kommen regelt 14 CFR Part 103. Die dort beschriebene Microlight-Klasse ist allerdings aufgrund ihrer Einschränkungen nur bedingt, mit dem in Europa bekannten Ultraleicht zu vergleichen. Dafür benötigt man aber auch keinerlei Lizenz oder Tauglichkeitszeugnis (Medical). Das Fluggerät selber bedarf keiner Registrierung und deshalb gibt es meist auch kein "Airworthiness Certificate" und kein Rufzeichen. Selbstredend ist diese Variante auf das Gebiet der Vereinigten Staaten beschränkt. Informationen bieten auch die Seiten der USUA (United States Ultralight Association).

Einschränkungen am Fluggerät:

* maximal ein Sitzplatz
* maximales Leergewicht 155lbs (70kg - ohne Rettungssystem)
* maximales Leergewicht (motorgetrieben) 254lbs (115kg - ohne Rettungssystem)
* maximale Treibstoffmenge 5 Gallonen (19 Liter)
* Maximalgeschwindigkeit 55kt (100km/h)
* Stall-Speed maximal 24kt (45km/h)

Neben den Einschränkungen am Fluggerät selbst, ist auch die fliegerische Nutzung klar eingeschränkt. Beispielsweise sind Flüge zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang tabu. Über dicht besiedelten Gebieten und in bestimmten kontrollierten Lufträumen ist der Betrieb ebenfalls eingeschränkt. Hierfür ist ein Genehmigung durch die zuständige ATC-Stelle erforderlich. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen."

Schönen Tach noch
Hartmut
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