Ich grübele gerade über die sog. "Passagierberechtigung" für und UL-Flieger. Ich definiere einen Passagier als jemanden, der in einem Beförderungsmittel unterwegs ist, und keinen direkten Einfluß auf dieses Transportmittel nehmen kann. Bei Wikipedia steht, dass bei Luftfahrzeugen derjenige Passagier ist, der keine Lizenz für das entsprechende Luftfahrzeug besitzt.
So gesehen darf ich auch ohne diese "Passagierberechtigung" jederzeit jemanden im UL mitnehmen, wenn der eine UL-Lizenz hat.
Ich wollte es aber gerade genauer wissen und habe die LuftPersV durchstöbert, und dort kommt das Wort "Passagierberechtigung" - auch nicht in abgewandelter Form - überhaupt gar nicht vor
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Woher kommt dann diese Art der Berechtigung? Hat sich das mal ein schlauer Fluglehrer einfallen lassen, um noch ein paar Flugstunden verkaufen zu können, evtl. sogar mit Deckung der Verbände?
Hier gibt es doch eine Menge schlauer Leute, lasst mich bitte teilhaben und sagt mir, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Berechtigung fußt.
Gruß, Jürgen