Hallo liebe Gemeinde, ich hätte Klärungsbedarf in der 120kg-Klasse:
Ich darf ja mit meinem deutschen UL-Schein ein 120kg-LL fliegen. Wenn ein 120kg-LL eine europäische Zulassung hat, gilt diese automatisch in jedem anderen EU-Land (so auch hier). Wenn ich ein Kennzeichen will, muss ich zu einem der beiden Verbände und diese werden mir dieses zuteilen, gegebenenfalls auch noch das eine oder andere Dokument des Herstellers von mir anfordern. Wenn ich es aber z.B. bei der französischen Zulassung belasse, brauche ich die Verbände jedoch nicht und fliege es in D mit der französischen Musterprüfung und meinem deutschen UL-Schein (das geht ja bei >120kg nicht so einfach). Liege ich da richtig?
Auch wenn ich ein Rettungssystem für sehr sinnvoll erachte, ist dieses außer bei einer "Zulassung" in D (die es ja nicht mehr gibt) nicht erforderlich bzw. wird bei der Prüfung aus den 120kg herausgerechnet. Daher würde ich mich - wenn die Nachrüstung technisch zu aufwändig ist - für einen Personenfallschirm entscheiden. Darf man in D ein 120kg-LL ohne Rettungssystem, dafür mit Personenfallschirm, fliegen? Hatte in der Vergangenheit auch schon das eine oder andere 1-sitzige UL gesehen, dessen Besitzer offiziell mit Personenfallschirm fliegen durfte (z.B. Konsuprod Moskito).
Habe alle Infos auf der DVLL-Homepage verinnerlicht, aber keine Antworten gefunden.
Freue mich auf eure Antworten. Danke im Voraus!
Mit freundlichen Fliegergrüßen aus Nördlingen
Ralf
Fragen zur "120kg-Zulassung" (bzw. Anerkennung)
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Re: Fragen zur "120kg-Zulassung" (bzw. Anerkennung)
Hallo Ralf,
ggf. mal beim DULV nachfragen.
Jo Konrad hat sich in der DULV-Info 3/2019 dazu geäußert.
Die Frage: RG oder Rettungs-Schirm wollen wir bei der Musterprüfung unseres Birdy ebenfalls klären.
LG: Siggi
ggf. mal beim DULV nachfragen.
Jo Konrad hat sich in der DULV-Info 3/2019 dazu geäußert.
Die Frage: RG oder Rettungs-Schirm wollen wir bei der Musterprüfung unseres Birdy ebenfalls klären.
LG: Siggi
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Re: Fragen zur "120kg-Zulassung" (bzw. Anerkennung)
JA!ul-power hat geschrieben:...Wenn ich es aber z.B. bei der französischen Zulassung belasse, brauche ich die Verbände jedoch nicht und fliege es in D mit der französischen Musterprüfung und meinem deutschen UL-Schein (das geht ja bei >120kg nicht so einfach). Liege ich da richtig?
Das ist Ermessenssache des Verbandes. Es gibt in den Vorschriften einen Spielraum. Einsitzige Segelflugtypische Ul-flieger bekommenin der Regel die Ausnahme Personenfallschirm genehmigt. Also mit dem Verband sprechen oder einfach fliegen gehen.ul-power hat geschrieben: ...Darf man in D ein 120kg-LL ohne Rettungssystem, dafür mit Personenfallschirm, fliegen? Hatte in der Vergangenheit auch schon das eine oder andere 1-sitzige UL gesehen, dessen Besitzer offiziell mit Personenfallschirm fliegen durfte (z.B. Konsuprod Moskito).
Habe alle Infos auf der DVLL-Homepage verinnerlicht, aber keine Antworten gefunden.
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Was ich mich manchmal frage ist, warum muss ich für ein Kennzeichen den Verband fragen? Ich könnte mir doch eins aussuchen z.B. UL0815!? ...und damit die Funkzulassung beantragen. In der Flugschule wo ich gerade in Spanien fliege haben die Flugzeuge Rufzeichen, die ebenfalls nichts mit dem Kennzeichen zu tun haben.