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Zulassungsfrage: Akku-Pack im Leergewicht berücksichtigt?

Verfasst: Mi 16. Nov 2016, 12:25
von ul-power
Hallo liebe Forumsfreunde,

ich überlege tatsächlich, mir evtl. ein 120kg-Gerät mit elektr. Antrieb zuzulegen. Im Fokus steht bei mir der noch bezahlbare Zigolo. Habe ihn mir im Original mit dem Vittorazi-Motor schon angeschaut. Würde mir aber - wenn der Hersteller mitspielt - gern einen E-Antrieb spendieren, wenn auch der Zigolo kein Gleitwunder ist. Aber für einen Song reicht es leider nicht...
Erste Wahl für mich wäre der Geiger-Antrieb. Da ich aber mindestens einen 30kg-Akkupack installieren muss, steht für mich die Frage, ob der Akku beim Leergewicht berücksichtigt werden muss. Denn wenn der Vittorazi-befeuerte Zigolo schon mal 105-110 kg Leergewicht hat, komme ich mit dem E-Antrieb aufgrund des schweren Akkupacks sicher nicht unter 120 kg. Oder gibt es da "mildernde Umstände" bei der Zulassung?

Bitte um euren Kommentar, falls jemand was konkretes weiß.

Mit freundlichen Fliegergrüssen aus Nördlingen

Ralf

Zulassungsfrage: Akku-Pack im Leergewicht berücksichtigt?

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 08:25
von Ziggy
Der Flieger muss flugbereit sein. Es würde also ein kleiner Akku reichen, wenn er damit fliegt. Weitere Akkus zählen dann nicht mehr zur Leermasse, sondern sind Zuladung.
So ists jedenfalls beim Song.

Re: Zulassungsfrage: Akku-Pack im Leergewicht berücksichtigt?

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 10:55
von Timpilot
Ziggy hat geschrieben:Der Flieger muss flugbereit sein. Es würde also ein kleiner Akku reichen, wenn er damit fliegt. Weitere Akkus zählen dann nicht mehr zur Leermasse, sondern sind Zuladung.
So ists jedenfalls beim Song.
Interessante Lösung um sich mit den Vorschriften zu arrangieren... :-)

Re: Zulassungsfrage: Akku-Pack im Leergewicht berücksichtigt?

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 16:43
von ul-power
Hallo zusammen, das leuchtet mir ein, auch wenn es natürlich Unsinn ist. Dann gibt's halt bei der Zulassung/Wägung den kleinen Akkupack und danach dann den grossen. Wie das allerdings aussieht, wenn man mal auf einem anderen Platz dem freundlichen Kontroletti begegnet, der das Teil auf die Waage stellt, will ich lieber nicht wissen. Erinnere mich an ähnliche Fälle, als die unsägliche Gewichtsdiskussion bei den "normalen" UL´s eskalierte und einige Teile gegroundet wurden...Aber wahrscheinlich komme ich gar nicht so weit :D
Mit freundlichen Fliegergrüssen aus Nördlingen
Ralf

Re: Zulassungsfrage: Akku-Pack im Leergewicht berücksichtigt?

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 22:02
von Ziggy
Du bräuchtest mehrere kleine Akkus. Dann ists legal, auch wenn du mit allen fliegst und das Leergewicht über 120kg geht. Der Flieger muss nur mit einem Akku unter den 120kg bleiben.

Re: Zulassungsfrage: Akku-Pack im Leergewicht berücksichtigt?

Verfasst: Di 22. Nov 2016, 15:33
von ul-power
Hallo zusammen, ich hatte jetzt mit dem freundlichen Joachim Geiger Kontakt und sehr kompetente Hilfestellung bekommen. Auch wenn die Zulassungsfrage noch nicht final geklärt ist, da werde ich noch mal mit dem DULV reden. Auf jeden Fall würde mir Geiger Engineering die Akkus nach Kundenwunsch konfigurieren. Akkupacks gibt es mit 7.5, 15 und 30 kg, sowohl als Hochstrom- als auch als Hochkapazitätsvariante. Beim Preis für das Gesamtsystem setzt man sich allerdings erst mal hin. Da kann man lange 2-Takter fliegen, bis sich das amortisiert. Grübel grübel...
Mit freundlichen Fliegergrüssen aus Nördlingen
Ralf

Re: Zulassungsfrage: Akku-Pack im Leergewicht berücksichtigt?

Verfasst: Do 24. Nov 2016, 09:46
von fruitbat
Vielleicht auch wichtig zu bedenken, dass die Akkus nicht dauerhaft 100 % Kapazität behalten. Es spielt nicht nur die Anzahl der Ladezyklen eine Rolle, sondern auch das Alter der Akkus. Ich wollte es nur erwähnen, nicht dass Du den Akku zu klein dimensionierst.

Meine berufliche Erfahrung mit Panasonic- und Konion-Zellen 18650 mit 1,6 bis 2,3 Ah pro Zelle ist die, dass nach ca. 6 Jahren die Kapazität nur noch 70-80 % beträgt. Die Zahl der Ladezyklen lag dabei unter 500, Ladestrom 1/5 C, Abschaltung bei 4,15 V, Entladung nie vollständig mit max. 1 C. Wir verwenden die Akkus in mobilen Grundwasserpumpen, konfektioniert als große Packs. Die Zuverlässigkeit der Zellen ist beeindruckend, aber Alterung gehört eben auch dazu. Jetzt müssen sie ausgetauscht werden. Die alten Zellen werden übrigens weiter verwendet in Speichern für Solarkraftwerke.