Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D fliegen?

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TDC
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Re: Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D flie

Beitrag von TDC » Sa 11. Jan 2014, 08:47

Hein Mueck hat geschrieben:[...]
TDC hat geschrieben: Und seit wann hat das LBA eine "Interpretationshoheit" betreffend irgendwelcher Gesetze?
Das hat nicht geschrieben. Zitat:
Mike hat geschrieben:Und das LBA ist schließlich die Instanz, die in dieser Frage vor Gericht - bei eventuellen Schäden / Unfällen - die nterpretationshoheit hat.
Übersetzt: Das LBA stellt den Gutachter. Ich versichere Dir: Ein Richter wird in diesen Fragen nur wenige Gutachter finden, die gänzlich außerhalb des LBA-Geklüngels agieren und Richter sind - wie ich - bequeme Menschen ... :D

Bye Thomas
Was sollte denn das heißen? Wir diskutieren hier über die Gesetzeslage für die Zulassung und den Betrieb von 120-kg-Geräten und du kommst jetzt mit Unfallgutachten an?

Dann mach dir folgendes klar:
Das LBA gibt bei Unfällen falls nötig (schwere Unfälle) Gutachten in Auftrag. Ausführung nicht zwangsläufig durch einen LBA-Mitarbeiter. Auf der Grundlage von Gutachten wird falls nötig ein Unfallbericht des LBA erstellt.
D.h. das LBA interpretiert an dieser Stelle das Gutachten. Zweck der Übung: Gefahren abwenden vom Volk und den Benutzern von Flugzeugen dieser Bauart. Die allseits bekannten und beliebten LTAs kommen teilweise auf diesem Wege zustande.

Was hat das alles mir der Gesetzeslage zur Zulassung zu tun? Erstmal garnichts.


Wenn aber irgendwer vor Gericht zieht weil er durch einen Unfall mit Fluggerät zu Schaden gekommen ist wird bestimmt gerne dieser Unfallbericht bzw. das zugrunde liegende Gutachten von Richtern und je nach Tendenz der Aussage des Gutachtens auch von Klägern oder Beklagten herangezogen. Unter Umständen wird auch der Gutachter noch befragt.

Kläger, Beklagte und Richter interpretieren dann also Gutachten und Unfallbericht. Und wer entscheidet am Ende?
Obwohl das uns obrigkeitshörigen Deutschen klar sein sollte spreche ichs gerne nochmal aus: Der/die Richter entscheide/t/n.

Damit liegt auch hier die Interpretationshoheit nicht beim LBA

Und hat das alles etwas mit der Gesetzeslage zur Zulassung von 120-kg-Geräten zu tun? Immer noch nichts.


Anders sieht es erst aus, wenn bei einem Prozess wie oben umrissen ein Kläger oder der Staatsanwalt nicht etwa Schäden durch Konstruktionsmängel beklagt sondern feststellen will daß das betreffende Fluggerät nicht gemäß der gültigen Gesetzeslage zugelassen worden ist. Das muss dann gar nicht unmittelbar mit irgendwelchen Unfällen zu tun haben, das kann theoretisch auch von einem Geschäftsmann veranlasst sein, der eine missliebige Konkurrenz loswerden will.

Der damit befasste Richter wird den Zulassungsprozess nachvollziehen müssen um zu untersuchen ob dieser den gültigen Gesetzen entsprach. Dann kann der Richter natürlich das LBA befragen, welches seinerseits auf die entsprechenden Verbände verweisen wird. Natürlich hat dann Jeder eine Meinung, die auch in die Gerichtsakte aufgenommen wird.

Und jetzt die Preisfrage: Wer entscheidet am Ende? Wer hat hier die Interpretationshoheit?


So, um es klarzustellen: Ich hab nichts gegen das LBA und seine Mitarbeiter. Die machen Ihren Job.

Aber mit einem Begriff wie "Hoheit", hier in Verbindung mit Interpretation von Gesetzen, bitte ich doch sehr vorsichtig und korrekt umzugehen.
Nicht umsonst sind in Deutschland Legislative, Exekutive und Judikative getrennt.
Das LBA dürfte in dieser Ordnung mit seiner Aufgabe als Verwaltungsstelle der Exekutive zuzuordnen sein, ist also an bestehende Gesetze gebunden, Gesetzgebung und Rechtsprechung liegen eindeutig in anderen Händen.


Und wenn du jetzt tatsächlich in einem konkreten, dich betreffenden Fall glaubst daß ein Richter aus Bequemlichkeit seiner Aufgabe als unabhängige neutrale Instanz nicht nachkommt kannst und musst du eben etwas unternehmen. Unser Rechtssystem ist immer noch eines der besten der Welt, aber ohne Eigeninitiative kommst du trotzdem nicht weiter.
Stephan
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Beitrag von Stephan » Sa 11. Jan 2014, 09:03

@slowwings: hallo Mark, kannst Du mir mal bitte Deine Mailadresse per PN oder so zukommen lassen?

Gruss Stephan
Lässt sich niemals durch den Amtsschimmel vom Himmel holen...
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