Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D fliegen?

die neue Leichtigkeit des Fliegens

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slowwings
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Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D fliegen?

Beitrag von slowwings » Mi 8. Jan 2014, 15:58

Hallo
Mit deutschem Luftfahrschein für Luftsportgeräteführer ( Dreiachser ),
kann man vielleicht ein französisch zugelassenes, dreiachsgesteuertes Ultraleichtflugzeug,
in Deutschland LEGAL fliegen.
Die Änderungen der letzten Jahre machen es vielleicht möglich.
Nur die Angst in den Köpfen ist geblieben.

In KURZFORM erklärt.

LuftVG
§ 1 , (2) , 10.
§ 1c , 4.
§ 2 , 3.
§ 4 , (1)

LuftVZO
§99 , 2
NfL I 159/12 , III , III.2
NfL II 92/09

Diese Angaben belegen vielleicht das LEGALE Fliegen, wie oben beschrieben.

Viel bezweifelt, aber nun hier vielleicht mit Fakten belegt.
Gruß Mark

Editiert :!:
Man hat mich darauf aufmerksam gemacht, das ich mit meiner Meinung falsch liege, weil man das anders von offizieller Stelle gehört hat.
Ich werde also hier nur meine Annahme äußern.
Zuletzt geändert von slowwings am Do 9. Jan 2014, 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Hein Mueck
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Re: Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D flie

Beitrag von Hein Mueck » Do 9. Jan 2014, 00:42

Ich kann keine wesentliche Änderung erkennen:

LuftVZO
§99 , 2

(2) Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Muster- und Verkehrszulassung. Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Musterprüfung nach § 11 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät. Der Beauftragte kann einzelne ausländische Nachweise zur Erteilung der Zulassung nach Satz 1 anerkennen, wenn gewährleistet ist, dass eine Gleichwertigkeit der ausländischen technischen Anforderungen und Prüfverfahren vorliegt.

Sprich:
- Entweder Wohnsitz in F oder
- Muster- und Verkehrszulassung

... wer auch immer sich diesen /&%$&%$ ausgedacht hat.

Ist aber wie gesagt schon hundertmal durchgekaut.

Was mich bei den 120kg Geräten interessieren würde: Wenn wie ich gelesen habe, der DAEC nicht mehr der Beauftragte ist ...


Bye Thomas
slowwings
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Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D fliegen

Beitrag von slowwings » Do 9. Jan 2014, 05:58

Hallo Thomas

LuftVZO
§99 , 2

genau das WAR das Problem.

Aber genau der ist nunmehr Nicht mehr das Problem.

Lies Dir noch einmal die NfL durch :idea:
NfL I 159/12 , III , III.2
NfL II 92/09

Falls du keinen Zugang zu den NfL 's hast schick mir ne PN.
Ich sende Dir dann das PDF.
Gruß Mark

PS. Ich glaube das hier im Forum mangels Interesse an der Sache selbst
das Problem nicht bis zum Ende verfolgt, bzw. verstanden wurde.
Mike
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Beitrag von Mike » Do 9. Jan 2014, 14:42

Hallo Mark,

bevor Du mit großem Zeitaufwand weiter Falschmeldungen verbreitest: Sprich doch einfach mal 5 Minuten mit jemandem vom LBA.

Dort wurde heute zufällig bei einem Gespräch in anderem Zusammenhang am Rande nochmals klargestellt: Du liegst falsch. Und das LBA ist schließlich die Instanz, die in dieser Frage vor Gericht - bei eventuellen Schäden / Unfällen - die Interpretationshoheit hat.

Was Du und andere für sich allein entscheiden und tun, ist mir völlig egal. Aber bitte hört damit auf, andere mit Falschaussagen zum illegalen Fliegen zu ermuntern.

Gruß, Mike
slowwings
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Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D fliegen

Beitrag von slowwings » Do 9. Jan 2014, 15:04

Hallo Mike
dann sag mir (uns) hier im Forum bitte, warum ich falsch liege und wo mein Fehler ist :?:

Und mit wem vom LBA soll ich darüber reden :?:

Da du ja mit dem LBA darüber gesprochen hast kannst Du uns auch genaue Angaben darüber machen :idea:

Aber dann auch mit plausiblen Quellenangaben :!:

Das wäre nur fair von Dir :!:
Gruß Mark
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Beitrag von Fiedler R. » Do 9. Jan 2014, 19:14

hallo slw,
lt. § 31, bzw 31C LuftVG ist das "LBA" nicht zuständig für Luftsportgeräte.
Zuständig sind die Verbände
Zitat
§ 31c  
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates juristische Personen des privaten Rechts mit der Wahrnehmung folgender Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Freiballone, Luftsportgeräte und
Flugmodelle zu beauftragen:
1.   Muster- und Verkehrszulassung (§ 2),
2.   Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrtpersonal (§ 4),
3.   Erteilung der Erlaubnis für die Ausbildung (§ 5),
4.   Erteilung der Erlaubnis zum Starten und Landen außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25) für nicht motorgetriebene Luftsportgeräte,
5.   Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen (§ 29 Abs. 1 und 4),
6.   Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.
Satz 1 findet Anwendung auf Segelflugzeuge, sofern das betreffende Land für seinen Aufgabenbereich (§ 31 Abs.
2) zustimmt.
Zitat Ende



Rudolf
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TDC
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Re: Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D flie

Beitrag von TDC » Do 9. Jan 2014, 20:20

slowwings hat geschrieben:Hallo Mike
dann sag mir (uns) hier im Forum bitte, warum ich falsch liege und wo mein Fehler ist :?:

Und mit wem vom LBA soll ich darüber reden :?:

Da du ja mit dem LBA darüber gesprochen hast kannst Du uns auch genaue Angaben darüber machen :idea:

Aber dann auch mit plausiblen Quellenangaben :!:

Das wäre nur fair von Dir :!:
Gruß Mark
Die Forderung von Mark kann ich nur lautstark unterstützen!


Und seit wann hat das LBA eine "Interpretationshoheit" betreffend irgendwelcher Gesetze?

Wenn für ein Gesetz Interpretationsbedarf besteht kann dieser nur und auschließlich durch ein Gericht gedeckt werden, im Zweifelsfall bis hoch zum obersten Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Ganz sicher aber nicht durch irgendwelche Sesselpubser beim LBA. Die dürfen zwar ihre Auffassung von Gesetzen zum Besten geben und vertreten, aber wenn einem beliebigen Bürger diese Auffassung nicht passt hat er IMMER das Recht selbige anzufechten.
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Hein Mueck
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Re: Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D flie

Beitrag von Hein Mueck » Do 9. Jan 2014, 23:20

Moin Mark,
slowwings hat geschrieben: LuftVZO
§99 , 2

genau das WAR das Problem.

Aber genau der ist nunmehr Nicht mehr das Problem.

Lies Dir noch einmal die NfL durch :idea:
NfL I 159/12 , III , III.2
NfL II 92/09
Es würde mich echt überraschen, wenn eine NfL die LuftVZO aushebelt. Ich bin aber kein Jurist.
slowwings hat geschrieben: Falls du keinen Zugang zu den NfL 's hast schick mir ne PN.
Ich sende Dir dann das PDF.
Gerne!

Bye Thomas
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Hein Mueck
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Re: Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D flie

Beitrag von Hein Mueck » Do 9. Jan 2014, 23:32

TDC hat geschrieben:
slowwings hat geschrieben:Hallo Mike
dann sag mir (uns) hier im Forum bitte, warum ich falsch liege und wo mein Fehler ist :?:

Und mit wem vom LBA soll ich darüber reden :?:

Da du ja mit dem LBA darüber gesprochen hast kannst Du uns auch genaue Angaben darüber machen :idea:

Aber dann auch mit plausiblen Quellenangaben :!:

Das wäre nur fair von Dir :!:
Gruß Mark
Die Forderung von Mark kann ich nur lautstark unterstützen!
Da bin ich auch dabei, aber warum geht bei einigen in Bezug auf den Mann gleich der Blutdruck hoch? Kennt Ihr den alle persönlich oder wie oder was?
TDC hat geschrieben: Und seit wann hat das LBA eine "Interpretationshoheit" betreffend irgendwelcher Gesetze?
Das hat nicht geschrieben. Zitat:
Mike hat geschrieben:Und das LBA ist schließlich die Instanz, die in dieser Frage vor Gericht - bei eventuellen Schäden / Unfällen - die nterpretationshoheit hat.
Übersetzt: Das LBA stellt den Gutachter. Ich versichere Dir: Ein Richter wird in diesen Fragen nur wenige Gutachter finden, die gänzlich außerhalb des LBA-Geklüngels agieren und Richter sind - wie ich - bequeme Menschen ... :D

Bye Thomas
slowwings
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Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D fliegen?

Beitrag von slowwings » Fr 10. Jan 2014, 07:06

Hallo
da ich nun ein paar PN's bekommen habe, möchte ich Euch an dieser Stelle mitteilen,
das ich auch ein ganz normaler Mensch bin, der in Lohn und Brot steht und durch
räumliche Trennung z.Zt. nicht an Unterlagen oder PDF's komme.

Dafür habe ich aber alle notwendigen Daten hier aufgeschrieben.
Rudolf Fiedler hat es auch in der Vergangenheit gemacht, da könnt ihr hier auch nachlesen.
Wer es eilig hat kann die NfL's bei der zuständigen Stelle anfordern.


Das hier nun wieder schlechte Stimmung gemacht wird war mir klar.
Ich habe nichts anderes erwartet.
Das ist hier nun einmal so und wird sich in Zukunft auch nicht ändern.


Ich werde hier keinem Sprücheklopfer mehr Aufmerksamkeit schenken :!:

Hingegen werde ich, sofern es meine Zeit zulässt, nach fachlich juristischer Beratung, mich mit nachvollziehbaren,
Gegenargumenten gerne auseinandersetzen. Aber erst danach.
Und dann aber nur mit plausiblen Quellenangaben und keinem Gewäsch wie, ich "ich habe mal gehört".

Nur so kommt man zum Ziel.

Alles andere führt hier nur zu Wut und Hass unter uns und das zu Menschen die wir noch nicht einmal persönlich kennen.
Das werde ich hier nicht unterstützen.
:!::!::!:

Ich danke denjenigen hier, die sich mit dieser Thematik ernsthaft befassen und hier auch lautstark unterstützen und denen,
genau so wie ich, einen Weg suchen, die Abzocke ( low cost ) und ( siehe Tabelle) hier in Deutschland legal zu umgehen.
Schließlich leben wir in Europa.

Mittlerweile bin ich mit meiner Meinung nicht mehr alleine. Wir werden uns nun mit allen Unterlagen fachlich juristischen Rat einholen. Das dauert aber.
Falls das schon jemand , der das hier liest , gemacht hat, bitte einmal als PN bitte melden.
Sollte ich mit meiner Meinung falsch liegen habe ich den Arsch dazu in der Hose das hier auch mitzuteilen :!:
Alles andere hier führt zu nichts.


Vielleicht sollten wir darüber nachdenken einen "Verband zur Förderung der Gleichstellung aller Luftsportgeräte und Ultraleichtflugzeuge in Europa" zu gründen :!:
Also VzFdGaLuUiE :wink:


Und noch einmal zum Schluss.
Ich habe hier gegen keinen Menschen irgend etwas :!:
Gruß Mark
Timpilot
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Beitrag von Timpilot » Fr 10. Jan 2014, 15:30

Ich schließe mich der Darstellung von Mark gerne an.
Solange es keinen eindeutigen Quellennachweis gibt ist es egal von wem die Infos zu dieser Thematik kommen. Irgendwie haben doch die meisten die etwas behaupten irgendein Interesse an bestimmten Auslegungen mit dabei.

Schöne Beispiele gibt es so viele. Nur eins ist die angebliche Pflicht zum mitführen von aktuellen ICAO-Karten der DFS.
Das Gesetz sagt lediglich, dass man alle Informationen zur sicheren Durchführung der Flugaufgabe haben muss. In welcher Form man diese Informationen mitführt (selbst notiert z.B., oder im Kopf) ist immer noch jedem selbst überlassen.

Das Gewetter gegen EASA, LBA und die Verbände finde ich sehr unsachlich und pauschal, da die Meisten , die wettern sich überhaupt nicht ernsthaft mit der Arbeit diser institutionen auseinander setzen. Ich habe beruflich mit allen zu tun und muss sagen, dass es überall einen Haufen Leute gibt, die das Fliegen gern unterstützen und einfacher gestalten möchten. Es ist dort aber nicht anders als unter den Fliegern selbst (also uns) manche glauben mit weniger Regeln führt es direkt ins Chaos. Ich bin immer wieder erstaunt wie viele davon unter uns Fliegern sind.
slowwings
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Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D fliegen

Beitrag von slowwings » Fr 10. Jan 2014, 16:46

Tim
da hast Du schon recht.
Es gibt sehr nette Mitarbeiter, überall.

Nur ist es einfacher die zuständige Stelle (als Deckel) zu nennen, weil die ja letztendlich bekannt ist.

Nur leider sind manchmal auch dem netten Mitarbeiter die Hände gebunden, weil er gesetzliche Vorgaben zu erfüllen hat,
die uns nicht mehr zeitgemäß erscheinen, oder eben auch nicht mehr zeitgemäß sind.

Und solange alle alles hinnehmen und das Maul halten, wird sich sicher nichts albackenes bewegen.
Das war schon immer so.
So behalten immer die Ewiggestrigen das Wort und den Zepter in der Hand.

Will ja keinen hier auf HOB machen, abber manchmal hatter schon recht gehabt.
Ach HOB ...... wenn nur seine Beiträge farblich anders und kürzer gewesen wären :wink:
"Obrigkeitshörigkeit" heißt das Krankheitsbild und wir lassen uns all zu oft blenden, weil es unbequem ist dagegen aufzugebären :Dieter:
Gruß Mark
Timpilot
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Re: Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D flie

Beitrag von Timpilot » Fr 10. Jan 2014, 17:29

slowwings hat geschrieben:Tim
da hast Du schon recht.
...
Und solange alle alles hinnehmen und das Maul halten, wird sich sicher nichts albackenes bewegen.
Das war schon immer so.
So behalten immer die Ewiggestrigen das Wort und den Zepter in der Hand.
...
"Obrigkeitshörigkeit" heißt das Krankheitsbild und wir lassen uns all zu oft blenden, weil es unbequem ist dagegen aufzugebären :Dieter:
Gruß Mark
Hallo Mark,

vielleicht hast Du mich falsch verstanden. Ich bin ganz Deiner Meinung nur das ewige Gemotze ist recht einfach und bringt nichts als schlechte Laune. Wer was ändern will muss aktiv werden. Tun nicht reden. Wer nichts tut, der sollte auch nicht so viel motzen.
slowwings
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Mit deutschem UL-Schein legal französisches UL in D fliegen?

Beitrag von slowwings » Fr 10. Jan 2014, 17:58

Tim, glaub mir ich hab Dich verstanden.
Ich habe ja das Gemotze ausdrücklich oben beschrieben.

Aber die wenigsten tun aktiv etwas, weil es unbequem ist, Zeit und Geld kostet.

Übrigens ist nun eine Münchner Kanzlei gefunden worden :!:
Wenn man tausende von Euros vielleicht einsparen kann muss man eben Opfer bringen.
Einer hier von uns finanziert die Anfrage vor.
Und wenn es negativ ausfällt, oder das Geld für den Rechtsanwalt nicht reicht, hat man wieder ein Stück Lebenserfahrung gesammelt :roll:
Wir teilen dann die Kosten.

Aber ein wenig Unterstützung tut gut und gibt die Stimmung des Fliegervolkes wieder :wink: HOPpala :lol:

Solange es einen selbst nicht am eigenen Arsch packt, ist es besser in der Starre zu verweilen. So ist das in unserer Gesellschaft nun mal :shock:
Gruß Mark
Fiedler R.
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Beitrag von Fiedler R. » Sa 11. Jan 2014, 08:38

hallo "slw",
spar´ Dir das Geld für einen Anwalt. Es kann nur eine "Beratung" werden. Dann ist es "nur" die Meinung eines(noch so guten) Einzelnen.
Das Verwaltungsrecht ist so kompliziert, dass es letztendlich auf das Gericht(und selbst da gibt es Unterschiede, je nachdem welches Gericht, und Richter Du "erwischt") ankommt.
Ihr habt doch in NRW eine "tolle" Kontrolle("LuPo´s", LuAmt, "Türmer", BfLer), wie Ihr immer schreibt, Lasst Euch mal kontrollieren, notfalls könnte man das ja provozieren(wenn Ihr so scharf drauf seid, es genau wissen zu wollen).
mfG
Rudolf
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