VMLL – Infoblatt: Anerkennung europäischer Zulassungen

die neue Leichtigkeit des Fliegens

Moderator: Moderatorenteam

Timpilot
Beiträge: 1372
Registriert: Mo 29. Jan 2007, 10:26
Wohnort: Berlin & La Mancha (Spain)
Kontaktdaten:

Beitrag von Timpilot » Fr 22. Nov 2013, 14:45

powerandpitch hat geschrieben:
@ Tim: Im Handbuch der SR steht doch etwas zum Beenden des Trudelns? Odär? :mrgreen:
Welche SR????

Edgar, das was Du beschreibst ist eher das Stallverhalten. Das muss laut Bauvorschrift auch für alle UL untersucht werden.

Trudelverhalten muss für normalflugzeuge mit einer vollen Umdrehungen vor dem ausleiten untersucht werden. Will man trudeln zulassen so müssen es 3 - 6 Umdrehungen sein.

Ich mache seit ein paar Jahren Flugerprobung , auch für zertifizierte Flugzeuge. Von dem was im UL-Bereich gemacht wird und am Ende auch durchgeht bin ich leider etwas enttäuscht. Was mich ärgert ist, dass es einfach nur aus Unwissen und Schlampigkeit nicht korrekt gemacht wird. Der Aufwand ist nicht größer und finanziell müsste man wahrscheinlich nur wenig investieren, um einfach mal jemanden zu fragen, der sich damit auskennt...

Sorry für die thematische Exkursion.
slowwings
Beiträge: 100
Registriert: Do 6. Jun 2013, 06:47

Beitrag von slowwings » Sa 23. Nov 2013, 19:37

Hallo Rudolf,
Du hast das hier schon so oft geschrieben.

"DAS MIT DER FRANZÖSISCHEN ZULASSUNG"

Nur hast Du noch keinem richtig erklärt wo und wie das geht.

Wenn nicht hier, so schreib doch eine PN an die, die eine franz. Lizenz
machen möchten und so es auch endlich tun können.

Das wäre doch einen Schritt nach vorn.
Und diese ewige Gurkerrei der 120000 Gramm Flieger hier fände endlich ein Ende.

Ich persönlich finde die EU-Umgehungsmethode, als deuscher Staatbürger,
und dann die besagten Auslegungen, im Falle vor Gericht zu rechtfertigen,
bei bestehender deutscher Gesetzgebung (LTF-L) schon ziemlich spannend.

Warum machen der Gesetzgeber und der VMLL nicht Nägel mit Köpfe und schreiben die LTF-L um?
Auslegungen wie „kann, oder vergleichbar“, sind vor dem Richter immer schwierig zu belegen.

Wann ist endlich mal Schluss mit diesem Wischiwaschi :?:
Gruß Mark
Fiedler R.
Beiträge: 218
Registriert: So 12. Sep 2010, 06:42
Wohnort: D-56828 Alflen

Beitrag von Fiedler R. » So 24. Nov 2013, 09:24

hallo "slw"
für die Kollegen die´s wirklich interessiert gibt´s eine (unten) "pn". Ich gebe da gerne weitere Auskunft, auch die Anschrift eines Kollegen, der macht das gegen "Unkostenerstattung" direkt mit der fr. Behörde. Es ist wirklich einfach.
Wie ich schon geschrieben habe, ist das "Geeiere" der dt. Verbände und Behörden nicht akzeptabel.
mfG
Rudolf
Antworten