Hallo,
ich zitiere den LBM Rheinland-Pfalz:
"nach §1 Abs.2 Nr10 LuftVG gibt es ausschließlich Luftsportgeräte:
- aerodynamisch gesteuerte (Dreiachser)
- gewichtskraftgesteuerte (Trike, Fußstart-UL, Motorschirm, Motorschirm-Trike)
Der Begriff Ultraleichtfluzeug ist im Luftverkehrsrecht nicht existent."
Gruß
Christian
Bundesges.Blatt v. 25.Feb.2013
Moderator: Moderatorenteam
Da hilft ein Blick in die eigene Lizenz - aber auch nur vielleicht.
Dort steht auf 472 kg Klasse wie auch auf 120 kg Klasse drauf, daß es sich um einen "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer" handelt. Ergo fliege ich in beiden Fällen ein Luftsportgerät und sollte somit auch mit mit dem Einen wie dem Anderen auf den gleichen Plätzen landen können..... wenn nicht unter Abschnitt XII Berechtigungen stünde, Leichte Luftsportgeräte der Bauart Dreiachs (120 kg) im Einen und im Anderen aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge ((472 kg).
Ich fürchte wir werden da noch die eine oder andere Verordnung brauchen.
Dort steht auf 472 kg Klasse wie auch auf 120 kg Klasse drauf, daß es sich um einen "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer" handelt. Ergo fliege ich in beiden Fällen ein Luftsportgerät und sollte somit auch mit mit dem Einen wie dem Anderen auf den gleichen Plätzen landen können..... wenn nicht unter Abschnitt XII Berechtigungen stünde, Leichte Luftsportgeräte der Bauart Dreiachs (120 kg) im Einen und im Anderen aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge ((472 kg).
Ich fürchte wir werden da noch die eine oder andere Verordnung brauchen.
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Re: Easy Riser
Wolfgang,Mottenflieger hat geschrieben:Hallo Icke
Ich glaube die Guggenmoos Brüder Jos und Willi sind damals
den Easy Riser geflogen. Jos Guggenmoos war zudieser Zeit
auch mal Drachenflugweltmeister.Vielleicht hilft dir das weiter.
Gruß
Wolfgang
dit hilft uff jeeeeden Fall weiter.
Bei dem Nachnamen(selten) find ich die Beiden auf jeden Fall.
Dank Dir!
Na das nenn ich eine bezahlbare Dimension Rudolph.Fiedler R. hat geschrieben:hallo,
Versicherung kein Problem. Bei "GFF-Versicherungen" werden auch Geräte ohne Kennzeichen über die "Werknummer" versichert. Kostet ca. 100€.
Mit dem Flugplatz kann´s Probleme geben, wenn Du an einen bornierten Flugplatz-Halter gerätst(ich kann das aus eigener Erfahrung sagen-brauche in EDRB eine "Außenstarterlaubnis"). Der Platz muß für "Luftsportgeräte" zugelassen sein. "Ultraleicht"(wie bei ca. 99% der Plätze üblich) reicht nicht.
mfG
Rudolf
Das wird was mit den LL´s.
Besten Dank
Icke