horst!
mit deiner "enthaftungserklärung" kannst du bestenfalls zivilrechtliche ansprüche ausschließen. die strafverfolgung insbesondere die von offizialdelikten stoppst du damit nicht.
ich weiss ja nicht, was ihr da so auf deinem flugplatz alles unterschreibt, aber so manches papier hat schon vor gericht so richtig die hosen runterlassen müssen. solange nichts passiert sind erst einmal alle beruhigt, "weil man hat ja alles irgendwie geregelt".
jemand, egal ob verein, gmbh oder privatperson, der einen flugplatz unterhält, schafft juristisch erst einmal ein grundstück mit einem gewissen gefahrenpotential.
vergleich das ding einmal mit dem parkplatz eines supermarkts. solange die autofahrer nur fußgänger oder sich gegenseitig über den haufen fahren, ist für den platzeigentümer alles in ordnung. auch, wenn sich ein autofahrer nur selber "wegmacht"
, ist noch immer alles im grünen bereich.
nun liegt aber z. b. der inhalt eines paket nägel, verstreut auf dem platz oder ein verlorenes stück auspuff, ein ölfleck oder was auch immer. jemand fährt sich daran seine karre kaputt oder eine schwangere schmeisst sich auf die kauleiste.
wer ist dann wohl am juristischen "arsch"?
das ganze nennt sich verkehrssicherungspflicht, zu der in deutschland jeder grundstückseigentümer verpflichtet ist. du zuhause mit deiner schneeschippe und der flugplatzgrundstückseigentümer auf seinem flugacker.
diese verkehrssicherungspflicht kann der grundstückseigentümer an jemanden übertragen. z. b. an den flugplatzbetreiber. trotzdem muß der eigentümer diesen auch noch regelmässig kontrollieren, ob der seiner pflicht nachkommt.
der flugplatzbetreiber deligiert die aus der verkehrssicherungspflicht erwachsenen aufgaben an seine mitarbeiter / vereinsmitglieder, etc..
um sich von der haftung und strafverfolgung zu befreien, müßen diese sorgfältig ausgewählt, geeignet sein und angemessen kontrolliert werden.
luftrechtlich würde es evtl. reichen, einen platz von der flugleiterpflicht zu befreien. bedeutet dieses gleichzeitig, dass wärend der öffnungszeiten absolut kein vertreter des platzverantwortlichen vor ort sein muss?
seht die sache mit dem flugleiter nicht zu einseitig, sondern auch einmal aus sicht der platzverantwortlichen, die durch solche regelungen auch ein stück weit geschützt werden. zumindest, wenn es wirklich einmal knallt.
@ timpilot, wenn du deinen "privatweg" nicht deutlich absperrst, dann bist du trotzdem in der haftung. zum einen kannst du die gesetzliche verkehrssicherungspflicht so nicht abdingen. bestenfalls nimmst du den auf die fresse gefallenen ein stück weit mit in die haftung.
Richtig motorisiert fliegt alles.