Außenstart/Landeerl. §25 LuftVG

die neue Leichtigkeit des Fliegens

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Fiedler R.
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Außenstart/Landeerl. §25 LuftVG

Beitrag von Fiedler R. » Fr 3. Aug 2012, 08:08

hallo,
für ein "motorloses Luftsportgerät" ist für eine Außenstart/Landeerlaubnis nach § 25 LVG, auf VLP´s, wenn dieser nicht ausdrücklich für "Luftsportgeräte" (§ 1 LVG) zugelasen ist("UL" reicht nicht) der "DHV" zuständig.
Nach § 31, Abs. 2, Nr. 13 LVG(Aufgaben der Landesbehörde)
Auszug
13. die Erteilung der Erlaubnis zum Starten und Landen außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25), ausgenommen die Erteilung der Erlaubnis zum Starten und Landen für nicht motorgetriebene Luftsportgeräte;


Nach §31C, Nr. 4(Aufgaben der Beauftragten)
§ 31c
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates juristische Personen des privaten Rechts mit der Wahrnehmung folgender Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Freiballone, Luftsportgeräte und Flugmodelle zu beauftragen:
1. Muster- und Verkehrszulassung (§ 2),
2. Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrtpersonal (§ 4),
3. Erteilung der Erlaubnis für die Ausbildung (§ 5),
4. Erteilung der Erlaubnis zum Starten und Landen außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25) für nicht motorgetriebene Luftsportgeräte,
...
Nach BeauftrV
§ 3
Der im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer 9767 eingetragene Deutsche Hängegleiterverband e.V. wird beauftragt, die folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Hängegleiter und Gleitsegel (§ 1 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) wahrzunehmen:
...
3. Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz),
...
Ende
Übrigens: "Falschirmspringer" sind keine Luftfahrzeuge im Sinne von § 1 LVG. Insoweit ist der Ausdruck in den Genehmigungen der VLP´s falsch.
"Fallschirmspringer" sind "Luftsportgeräte-Führer"
das nur nebenbei
mfG
Rudolf
wolbauer
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Beitrag von wolbauer » Fr 3. Aug 2012, 16:07

Und was will uns der Autor damit sagen?

Grüße

Wolfram
Touch the heaven - kiss a pilot!
silberbild
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Beitrag von silberbild » Fr 3. Aug 2012, 21:20

Gemeint ist offensichtlich, dass wenn du deine Latte stehen lässt, im harten landen kannst. Starten darfst du auch von dort, wenn das Gummiband dich auf 500ft bringt wo du dann den Prop wieder anschmeißen darfst. :-)
UL-Starter
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