120 kg Bauvorschriften verabschiedet!

die neue Leichtigkeit des Fliegens

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Mike
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120 kg Bauvorschriften verabschiedet!

Beitrag von Mike » Mi 22. Feb 2012, 16:46

Die Bauvorschriften sind verabschiedet und werden jetzt veröffentlicht.
Näheres:

http://ultraleicht120.de/

Diese Seite wird nun, wie geplant, umgestaltet.

Mike
Frank
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Beitrag von Frank » Do 23. Feb 2012, 22:30

Hallo Mike,

in Deiner Historie finde ich folgende Passage:
Gleichzeitig hat aber der DULV ein Info-Blatt veröffentlicht, in welchem festgestellt wird, dass Geräte mit bereits erteilter Verkehrszulassung, wenn sie unter 120 kg wiegen, automatisch als mustergeprüft gelten.
..ich finde diese Info aber auf die Schnelle nicht - hast Du den Link dazu oder kannst Du mir dieses Info-Blatt mal zusenden?

Herzlichen Dank und liebe Grüße,

Frank
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Beitrag von Mike » Do 23. Feb 2012, 22:59

Hallo Frank,

auf der DULV Homepage unter Downloads / Zulassungen Technik / Allgemeines "DULV Merkblatt"

http://www.dulv.de/Downloads/Zulassunge ... k/K172.htm

Ausschnitt:

1. Musterzulassung
Die Musterzulassungspflicht für die o.g. Geräte ist entfallen. (§1 Abs. 4 LuftVZO) An die Stelle der Musterzulassung tritt eine Musterprüfung, die durch eine vom LBA anerkannte Prüfstelle vor Auslieferung des ersten Gerätes dieses Musters durchgeführt wird. Der DULV wird die Anerkennung beantragen. In dieser Musterprüfung muss der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen und die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen nachweisen. Nach erfolgreicher Musterprüfung wird eine Musterprüfurkunde ausgestellt.
Am eigentlichen Prozedere hat sich also nichts Wesentliches geändert. Es wurde lediglich der Bundesadler durch das Siegel der Prüfstelle ausgetauscht:
a) Lufttüchtigkeitsforderungen existieren und sind veröffentlicht in den NfL b) Kennblätter bleiben wie gehabt, das Wort „Zulassung“ ist durch „Prüfung“ zu ersetzen. c) Bisher musterzugelassene Geräte wurden ja bereits auf die Einhaltung der Lufttüchtigkeitsforderungen geprüft und gelten fürderhin als mustergeprüft. Allerdings müssen die Hersteller für diese Geräte Anweisungen für die Nachprüfungen herausgeben (siehe Punkt 2. und 3.)

Beste Grüße,

Mike
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Beitrag von Mike » Fr 24. Feb 2012, 16:55

Statement des 1. Vorsitzenden des DULSV zu den eingereichten und zwischenzeitlich nach Überarbeitung vom Ministerium verabschiedeten Bauvorschriften (Flügel Nr. 113 S. 3)

http://www.dulsv.de/neu/datei/120kg.pdf

Mike
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Beitrag von Frank » So 26. Feb 2012, 12:09

Moin Mike,

danke für die schnelle Antwort und den Link! Sehr interessant, ich hatte den Text schonmal gesehen und mich gewundert, aber da Dieter ja kürzlich die Frage stellte, warum so wenig Resonanz auf die Verabschiedung der Bauvorschriften kommt, habe ich meine Gedanken zu diesem Link von Dir mal in einer mehroderminder-Antwort auf Dieters Beitrag hier eingarbeitet!

Lieben Gruß an den Bodensee und einen hoffentlich sonnigen Sonntag!
Frank
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Antrage Deriachser beim DULV???

Beitrag von stöpsl » So 26. Feb 2012, 13:18

Entweder hat man bei der Zulassung beim DULV Dreiachser vergessen oder absichtlich weggelassen. Ich habe Sie bei den Anträgen zur Musterprüfung nicht gefunden. :cry: .
Kann natürlich auch sien, dass das Formular noch nicht geändert wurde.

Mich freuts, wenn nun endlich auch Dreichser in der 120Kg Klasse zugelassen werden. Da gibts in der Zwischenzeit echt nette Geräte. Vor allem aus USA und GB.
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Beitrag von Mike » So 26. Feb 2012, 17:39

Hallo Frank,

im Nachgang zu der von Dir angefragten Quellenangabe und Deiner Antwort an Dieter noch einige Hinweise meinerseits zu den Aussagen des DULV Info-Blattes, die in die gleiche Richtung gehen:
a) Lufttüchtigkeitsforderungen existieren und sind veröffentlicht in den NfL
Das war / ist gezielt publiziertes Wunschdenken im Sinne einiger Anbieter und hat weder damals noch heute mit der Realität auch nur das Geringste zu tun. Tatsache ist, dass es bei Dreiachsern nur einen einzigen Präzedenzfall gibt / gab: Die 120 kg Segelflugzeuge. Und hier wurden eben nicht die existierenden Bauvorschriften (CS-22) übernommen, sondern neue Bauvorschriften entwickelt (LfG).

Unabhängig von der Irreführung in der Sache: Kein Verband hat die Kompetenz, in diesen Fragen „ex cathedra“ irgendwelche derartigen Feststellungen / Festlegungen zu treffen.

Sehr aufschlussreich: Parallel äußerte sich der DAeC zum identischen Sachverhalt etwa zeitgleich in der Information vom 02.02.2010:

http://ultraleicht120.de/files/2011/08/ ... 2.2.10.pdf

Zitat hieraus:
Die Lufttüchtigkeitsforderungen für diese Luftsportgeräte müssen vom Gesetzgeber genehmigt und in der Durchführungsverordnung zur LuftGerPV (Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät) verankert sein.
Einfach ausgedrückt: Der DAeC hat damals klar darauf hingewiesen, dass die Klärung der Bauvorschriften noch aussteht. Diese Darstellung des Sachverhaltes war korrekt. Ob, warum und wann sich der DAeC später der sachlich falschen Darstellung des DULV anschloss, es müssten „automatisch“ die Bauvorschriften LTF-UL der „großen“ ULs gelten, entzieht sich meiner Kenntnis.

Eine zweite, nämlich die von Dir nachgefragte Aussage ist auch heute nach Verabschiedung der 120 kg – Bauvorschriften noch aktuell: Es ist bislang völlig unklar, wie mit Geräten unter 120 kg verfahren wird, die zwar bereits über eine VZ verfügen, aber z.B. noch auf Basis der alten BfU 84:
c) Bisher musterzugelassene Geräte wurden ja bereits auf die Einhaltung der Lufttüchtigkeitsforderungen geprüft und gelten fürderhin als mustergeprüft
Der DULV hatte und hat auch in dieser Sache meines Wissens keinerlei Kompetenz und Berechtigung, solche Feststellungen zu treffen. Aber er erweckt durch den offiziellen Charakter der Information den Eindruck, als Beauftragter in Sachen Durchführung hoheitlicher Aufgaben zu sprechen.

Durchaus nachvollziehbar im Sinne der Logik ist der vom DULV zum Ausdruck gebrachte Gedanke , dass eine bestehende, in der Hierarchie höherwertige Verkehrszulassung die geringerwertige Musterprüfung einschließen müsste. Gesetze folgen aber, wie wir alle wissen, nicht immer zwingend dem gesunden Menschenverstand. Und auch in der Sache hat diese Logik einen erheblichen „Haken“:

Zumindest, wenn sich der DULV mit seiner Forderung nach LTF-UL für die 120er hätte durchsetzen können, wäre eine Ausnahmeregelung im Sinne eines Bestandsschutzes wohl unbedingt nötig gewesen, um z. B. den Scheibe ULI in die 120er – Klasse zu bringen. Denn an LTF-UL scheitert dieses Gerät mit Grandezza. Nicht weil es unsicher ist, sondern weil die Anforderung VD = 1,5 * VA solche Geräte unnötig benachteiligt.

Praktische Auswirkungen:

Tatsache ist, dass sich mehrere 120 kg - Interessenten im Vertrauen auf die oben zitierte DULV- Information zum Kauf des ULI NG mit bestehender VZ entschlossen haben. Falls nun keine Sonderregelung / kein Bestandsschutz für die Integration in die 120er-Klasse beschlossen werden sollte (das kann der DULV meines Wissens nicht tun, höchstens anregen), wird die Sache auch für Rechtsanwälte geschädigter Käufer interessant: Hätte der Konsument, der das Gerät letztlich als „leichtes Luftsportgerät“ betreiben wollte, wissen oder argwöhnen müssen, dass sich der DULV trotz seiner Funktion als Beauftragter mit hoheitlichen Aufgaben völlig ohne Kompetenz und bar jeglicher sachlichen Grundlage geäußert hat? Wer den DULV sachlich / juristisch entlasten will, muss diese Frage wohl mit „Ja“ beantworten ... ;-)

Mike
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Beitrag von Mike » Di 28. Feb 2012, 16:47

Der Deutsche Ultraleicht Segelflug-Verband DULSV hat nun auch den

Artikel aus Nr 113 "Flügel, das Magazin"

unter News auf seine Homepage gestellt:

http://www.dulsv.de/neu/datei/Fluegel_0 ... klasse.pdf

Dabei auch die schon zuvor veröffentliche S. 3 mit dem Statement des 1. Vorsitzenden des DULSV.

Mike
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Beitrag von juergen_d » Mi 29. Feb 2012, 12:12

Hallo Mike,

Ich verfolge diese 120kg-Sache ja recht interessiert, da ich selbst ja auch einen potentiellen 120kg-Flieger besitze (Fisher FP202 Koala, müsste aber massiv abspecken ;) ) und einen Bauplan mit Lizenz für ein Airbike habe.

Ich habe jetzt mal die Bauvorschriften für die leichten Gleiter überflogen, den Zusatz für "angebauten Motor" habe ich noch nicht gefunden. Vieles davon kann man auch in der LTF-UL finden, deswegen kann ich jetzt abschätzen, wo denn die Vereinfachung sein soll. Wenn ich genauso viele rechnerische Nachweise führen muss wie bei der TF-UL, wieso soll dann die Musterprüfung billiger werden? Nur weil sich manche Konstanten in den Formeln geändert haben?

Wie gesagt, ich habe die Bauvorschriften nur überflogen, und leider vertehe ich auch nicht alles, was darin geschrieben steht, aber so wirklich rieseig schein mir der Unterschied für eine durchzuführende Musterprüfung jetzt nicht zu sein.

Kann mich da jemand schlauer machen, wo die erleichterung jetzt sein soll?

Gruß, Jürgen
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Beitrag von Flachstelle » Mi 29. Feb 2012, 15:58

Hallo,

genau den Konflikt habe ich auch.

Ich sehe keine Vereinfachungen im Punkt der Zulassungsprozedur. Folglich wird sich auch preislich in dem Segment wenig tun...
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Einmal untern Busch gewichst

Beitrag von TDC » Mi 29. Feb 2012, 17:49

Leute,

was diskutiert ihr eigentlich hier?


Da schreibt und behauptet irgendwer "Die Bauvorschriften für die 120kg 3-Achser Klassse sind nun verabschiedet"

Untermauert wird diese Behauptung mit einem Link auf die private Homepäätsch derselben(?) Person.

Auf der Homepäätsch ist kein faksimile eines Dokuments zu finden das die Behauptung in irgend einer Weise stützt.
Noch nicht einmal irgend ein vermeintlicher Wortlaut


Ich frage euch also und appelliere an den gesunden Menschenverstand: Was ist die o. G. Behauptung zu diesem Zeitpunkt wert?




PS.: Was die Sache erst richtig würzt: Mike verweist auf ultraleicht120.de, ultraleicht120.de verweist auf dulsv.de, dulsv.de verweist wiederum auf ultraleicht120.de ........
Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat,
sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Beitrag von juergen_d » Do 1. Mär 2012, 07:11

Naja, es ist ja nicht nur einer, der dazu was schreibt. Immerhin mach eine Zeitschrift ja mit: http://www.dulsv.de/neu/datei/Fluegel_0 ... klasse.pdf

Aber wahrscheinlich ist der Mike da Scheffredakteur (ein Schelm wer böses dabei denkt) :twisted:

Na, nur Spass :lol:

Vielleicht weiß ja jemand doch näheres, wo nun "dereguliert" wird.

Gruß, Jürgen
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Beitrag von TDC » Do 1. Mär 2012, 08:07

juergen_d hat geschrieben:Naja, es ist ja nicht nur einer, der dazu was schreibt. Immerhin mach eine Zeitschrift ja mit [...]
Pffft
Na und?
Das haben wir doch schon mehr als einmal gehabt.
Und wenn du da in der "Flügel" mal genauer nachliest steht eben drin, das das Ministerium noch nicht einmal ein Statement dazu abgegeben hat.

Das kann also genau die gleiche Luftnummer sein die uns DULV und DaeC auch schon vorgeführt haben: Man versucht etwas herbeizureden und glaubt (hofft) das die Behörden dann mitziehen.

Ganz ehrlich: Wäre ich Entscheidungsträger im Ministerium dann würde ich schon genau dieser Arroganz wegen diesen Antrag zurückweisen.
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Beitrag von juergen_d » Do 1. Mär 2012, 08:56

Deinen Pessimismus in Ehren, aber wenn du nicht mehr zum Thema beizutragen hast, lass es doch bitte einfach.

Ohne Gruß
stöpsl
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NFL

Beitrag von stöpsl » Do 1. Mär 2012, 09:54

Seid doch nicht so ungeduldig!! Die Sache ist beschlossen und muss nur erst in den NfL geschrieben werden. Das dauert halt ein paar Tage (Wochen) Ich bin sicher, dass in drei bis vier Wochen alles fertig ist und die 120 kg offiziel wird. Dann habt ihr endlich max 25 kg /m" Flächenbelastung, 25 Liter Tankvolumen ....low and slow
Die AERO wird sicher voll sein, was 120 kg Geräte angeht.
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