120 Kg: Jo Konrad zündet Nebelkerzen

die neue Leichtigkeit des Fliegens

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Mike
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120 Kg: Jo Konrad zündet Nebelkerzen

Beitrag von Mike » Sa 23. Jul 2011, 17:24

In Sachen Bauvorschriften für die 120er Dreiachser hat der DULV die Strategie gewechselt:

Als Alleinunterhalter sucht Jo Konrad nun die Öffentlichkeit. Im Timing passend zu seinem Artikel in der DULV-Info hat er nun den Aerokurier dazu gebracht, ihm in Heft 7 / 2011 einige für ihn passend ausgesuchte Fragen zu stellen. Offensichtlich will er nun unter Piloten Stimmung machen gegen das LBA und Ministerium - als alleinschuldige Verursacher der ganzen Misere.

Die vollmundig verbreiteten Halbwahrheiten haben mich zu einem offenen Brief an die Redaktion veranlasst, dessen Text ich hier einstelle:

Offener Brief an

Redaktion aerokurier
Ubierstraße 83
53173 Bonn

Via E-Mail-Anlage an: redaktion@aerokurier.de


Betrifft: Ausgabe 7 / 20011 - Interview mit Jo Konrad zu den 120 Kg-Dreiachsern



Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Ihrem Interview mit Jo Konrad wurde leider ein sehr wichtiger Aspekt ausgelassen:
Die 120 Kg-Geräte sind nicht nur durch ihr eingeschränktes Leergewicht definiert, sondern genießen als „Deregulierte“ im Gegenzug drei wesentliche „Freiheitsgrade“:

Im Interview erwähnen Sie davon nur die Medical-Freiheit. Diese spielt aber in Zukunft keine große Rolle, wenn das „Hausarzt - Medical“ für alle „Leichtgewichte“ bis 600kg MTOW ausreichen wird – wie von Jo Konrad auch richtig ausgeführt.

Langfristig entscheidend sind daher für die Differenzierung / Definition der 120er als DEREGULIERTE Geräte:

- Kennzeichenfreiheit: Im Straßenverkehr kennen wir das von Fahrrädern.

- Keine Verpflichtung zur Jahresnachprüfung: Der Halter hat eigenverantwortlich die Flugtüchtigkeit zu prüfen und aufrecht zu halten. Vergleiche Mofa, kein TÜV.

Diese per Gesetz zugestandenen Freiheiten haben klare Voraussetzungen:

- Kennzeichenfreiheit: Das Gerät muss ein so geringes Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit haben, dass niemand über das Kennzeichen den Piloten oder Halter identifizieren und gegebenenfalls anzeigen können muss.

- Keine JNP: Der Halter muss in der Lage sein, den Zustand / die Struktur des Gerätes in Fragen der Sicherheit und Festigkeit zu beurteilen.

Beide Voraussetzungen werden von den Geräten, die unter Wortführung des DULV in die neue Klasse der Deregulierten „gedrückt“ werden sollen, mit Sicherheit nicht erfüllt:

- Gefährdungspotenzial: „Bonsai-Racer“ mit einem Speed-Horizont bis über 200 km/h verfügen über vergleichbare oder sogar höhere kinetische Energie als z.B. ein kennzeichenpflichtiger Einsitzer mit 315 kg MTOW und 170 km/h

- Verzicht auf verbindliche JNP: Sogar für Fachleute ist es schwierig, z.B. Kevlar-Verbund-Holme auf eventuelle Schädigungen zu überprüfen. Ein Laie kann der geforderten Selbstverantwortung beim besten Willen nicht nachkommen.

Aus diesen Gründen ist es mehr als irreführend, wenn von Jo Konrad auf die „positiven Erfahrungen“ bei Motorschirmen und leichten Trikes verwiesen wird:

- Die einfache Technik von 120 kg Motorschirmen und Trikes ist für Laien prüfbar. Die Selbstverantwortung als Ersatz der JNP kann wahrgenommen werden.

- Nicht nur Motorschirme, auch die leichten Trikes haben konstruktionsbedingt einen geringen Speed-Horizont und können mit geringer Vmin schadlos für sich und andere auf fast jeder Wiese landen. Das Gefährdungspotenzial ist vernachlässigbar klein.

- Bei einem Gerät mit theoretischer Vmin von 65 km/h (in der Praxis bekanntlich teils deutlich höher), ist das Risiko bei Notlandungen fraglos größer.

- Nicht grundlos wurde bei den deregulierten, aber sehr leistungsfähigen Gleitflugzeugen eine Vmin von 55 km/h festgelegt.

Das Beispiel der 120-Kg-Motorschirme und Trikes ist jedoch natürlich wirklich positiv – sofern man einen äquivalenten Dreiachser daraus ableitet. Nur mit einem solchen Ausblick hat man ja auch LBA und Ministerium überhaupt zur Änderung von LuftVZO § 1 Abs. 4 bewegen können: Dreiachsige „Einfachstgeräte“ sollten analog zu leichten Motorschirmen und Trikes wieder eine Chance haben, sich preiswert im Markt zu positionieren. (Günter Bertram, Generalsekretär des DAeC in einem Dankes-Schreiben an das Verkehrsministerium vom 07.08.2009).

Die zweite „Auslassung“ im Interview: Für „Einfachstgeräte“, wie sie der DAeC benannte, bedarf es keiner LTF-UL. Im Gegenteil: Durch hohen und entsprechend teuren Konstruktions-, Bürokratie- und Prüfaufwand, der für langsame Geräte völlig unnötig ist, verhindert sie vielmehr die Herstellung preiswerter, bescheidener aber dennoch sicherer Geräte.

Denn LTF-UL wurde einzig entwickelt, um den komplexen Technologien modernster Hochleister mit Verbundwerkstoffen und bester Aerodynamik gerecht zu werden. Technologien also, die eine technische Selbstverantwortung durch Laien, wie sie bei den deregulierten Dreiachsern vom Gesetz vorgesehen ist, per se ausschließen.

Die letzte, vielleicht wichtigste „Auslassung“ im Interview: Wenn die LTF-UL als Bauvorschrift übernommen würde, müssten Kennzeichenpflicht und verpflichtende JNP auch für die 120 Kg-Dreiachser erhalten bleiben. Als einzige Deregulierung bliebe dann nur noch die Medical-Freiheit. Doch da – siehe oben - in absehbarer Zeit für alle „Leichtgewichte“ das Hausarzt-Medical genügt, entfällt auch dieses Unterscheidungs-merkmal zu schwereren Uls. Ergebnis: Die Käufer- / Zielgruppen verschmelzen.

Was dann von den 120 Kg-Dreiachsern bliebe, wäre schlicht und einfach: Nichts.

Denn die „Bonsai-Racer“ werden dann nur noch in der bestehenden Klasse bis 315 Kg Käufer finden. Dann aber wenigstens mit halbwegs vernünftigen Antrieben. Bis heute ist es ja noch keinem Hersteller gelungen, nach der aufwändigen LTF-UL einen 120 Kg-Dreiachser mit Viertaktmotor innerhalb des Gewichtslimits nachzuweisen.

Die für die Gesetzesänderung versprochenen Einfachgeräte aber, die preiswert und in Eigenverantwortung DEREGULIERT betrieben werden können, wird es dann weiterhin nur als Motorschirme und Trikes geben. Das ganze Gezerre im Sinne einer kleinen Seilschaft, die in einer überschaubar kurzen Interimszeit Geschäfte mit „Medical -Flüchtlingen“ machen will, hat dann nur eines gebracht: Die schöne Variante des wirklich leichten, unbürokratischen und dafür bescheidenen Fliegens mit kleinen Dreiachsern wie in USA oder England wurde in Deutschland endgültig zu Grabe getragen.

Last not least: Jo Konrad hat meines Wissens keine Unwahrheiten im Interview gesagt. Aber auch durch Weglassen wichtiger Punkte kann man gezielte Desinformation betreiben. Ich würde mir wünschen, dass die Redaktion des aerokurier durch ausreichende Recherche und entsprechend anspruchsvollere Fragestellungen in Zukunft das Zünden solcher „verbalen Nebelkerzen“ etwas erschwert.


Mit freundlichen Grüßen
Immerhin hat Jo Konrad Sinn für Ironie. Er schreibt am Ende:

„Wir werden mit einem Pfund noch wuchern. Unsere ULs haben sich weltweit als Standard etabliert – das zeigt auch der Erfolg deutscher Leichtflugzeuge in der LSA-Klasse.“

Wie wahr: Deutsche „ULs“ wurden zu einer neuen, besseren E-Klasse. Und landen nun als LSA ganz logisch unter den Fittichen der EASA.

Doch Jo Konrad will jetzt weltweit „auch am unteren Ende der UL-Fliegerei die technische Führerschaft übernehmen“. Jawoll, am deutschen UL-Wesen wird die Welt genesen. Und wenn dann die deutschen 120 Kg-Hochleister mit 200 km/h und Riesenreichweite quer durch Europa pfeilen, haben wir eine weitere Klasse, die von der EASA – völlig zu Recht - vereinnahmt werden wird. Deregulierung sieht anders aus....

Wer das Interview nicht kennt / den aerokurier nicht liest, kann sich wegen näherer Informationen unter PN bei mir melden.

Mike
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Jo Konrad's Nebelkerzen

Beitrag von SierraGolf » So 24. Jul 2011, 14:20

Hallo Mike,

bist Du vielleicht Lobbyist von denen, die uns "Kleinen" vom Himmel holen wollen?

Da dies in einem (sog.) demokratischen Staat, bei dem der Souverän, also so quasi wir, das Volk (resp. natürlich unsere gewählten Vertreter) die Entscheidungen fällen sollte, muß man das mit subtilen Methoden (ZÜP, überzog.Medical, überzog. IHP etc.) tun.
Mit der Brechstange verboten, könnte vielleicht auch mal das "Teutsche Freizeit-Fliegervolk" auf die Barrikaden gehen!

Frage: Fallen diese bereits fliegenden 120kg-Dreiachser:
-SD1
-MC30 Luciole
-Elektra One
z.B. auch in Deine Kategorie der: "Bonsai Racer"?

In einem Nachbarthema dieses Threads habe ich von der
Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) ,
zu diesem bereits seit Jan.2010 gültigen Gesetz (Luft VZO) geschrieben.

Dazu hätte ich die Bitte, Du bist ja anscheinend Insider, mal zu informieren wer seit eineinhalb Jahren "darauf sitzt"?

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Beitrag von ilU » So 24. Jul 2011, 16:32

:shock: Mike im zweiten Versuch..... :shock:

Kurzfassung: G R A U E N V O L L !!!!

Mike, beantrage einfach Deine eigene ganz persönliche UL-Klasse, nur für Dich (vielleicht finden sich auch 4..5 Befürworter). Ja das solltest Du tun - aber lass die kleine Fliegerklasse am Himmel und argumentiere NIEMALS auf deren Kosten. Vorsichtig ausgedrückt: Weder Piloten noch Hersteller der kleinen Klasse, 120kg inclusive oder gerade die, werden Dich verstehen.
Mir gehts gerade wie dem Siggi, habe das ungute Gefühl Du bist vielleicht echt Lobbyist von denen, die uns "Kleinen" vom Himmel holen wollen. :evil:



Und das schreibt Dir einer der heute mit schweren 147kg Dreiachser, ungebändigten 28PS, "einschlagenergieloser" Vmin <40km/h und unverschämter Vmax 120km/h (nie erreichbar) zwischen den Regenwolken in der Luft war. Ok - im Gegensatz zu Deinen Forderungen flog ich mit nur zwei Takten.....zuverlässig seit vielen hundert Stunden aber in Deiner begrenzten Fliegerwelt offensichtlich trotzdem völlig unerwünscht und angegriffen. :evil: :evil: :evil: Beruhigend zu wissen dass "offene Briefe" meist in der Rundablage landen :-)

Eigentlich wollte ich mich ja eher anschließen nix zu schreiben und zu hoffen dass derartiges hier einfach gehör- und antwortlos bleibt. Aber es ging einfach nicht...

Mehr werde ich dazu nicht zu sagen, egal was zurückkommt.

ilU
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Heck
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Beitrag von Heck » Mo 25. Jul 2011, 16:26

Leute, Leute,

lasst doch mal die Kirche im Dorf, den Aerokurier liest doch eh kaum einer, kenn jedenfalls keinen einzigen Abonenten, weder am Flugplatz, noch im Verein.

Wasser kocht ja bekanntlich bei 100 Grad.

LG
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Versachlichung

Beitrag von Mike » Di 26. Jul 2011, 17:12

Zur Versachlichung:

Die Eingabe an DULV, DAeC, LBA und Ministerium (April 2011) hier zum Download.

Nach mehreren Kontakten über PN und Telefon wurde klar, dass wohl viele ein völlig falsches Bild davon haben, wohin ich ziele.

Meine „zwischen den Fronten“ vermittelnde Eingabe (PDF PP-Präsentation) zeigt jedem, dass ich mich für eine Lösung einsetze, die auch Geräte wie die Elektra 1 oder die SD-1 in die Luft bringt. Aber auf eine vorausschauende Weise,

- die nicht schon übermorgen bei der mit Sicherheit kommenden Medical-Deregulierung für LSA (und damit auch für UL) gegenstandslos / überflüssig ist.

- und die nicht heute ohne Not die Einfachgeräte opfert, um für kurze Zeit das zu bekommen, was mit der Medicalderegulierung zwangsläufig und sogar in viel besserer Form kommt.

http://www2.a6n.de/mike/Eingabe_120er_D ... 4_2011.pdf

Ich hoffe, durch diese Offenlegung lässt sich die Kritik an meinen Intentionen wieder auf eine sachliche Ebene zurückführen.

Mike
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Beitrag von Heck » Di 26. Jul 2011, 17:31

...das Wort BAUVORSCHRIFT sollte auf jeden Fall gestrichen werden!

Wenn nicht der Hersteller, der aufgrund der fehlenden Beauftragung der Musterprüfstellen (nach §31c LuftVG) zur Prüfung von Luftsportgeräten unter 120kg Leermasse alles selber verantworten muss, diese "VORSCHRIFT" nicht individuell und vollständig selber gestalten kann.

Karierte Maiglöckchen gibt es für mich persönlich nur, wenn mir jemand dafür unterschreibt und es auch verantwortet.

Wenn das nicht so ist, dann lasse ich mir von niemanden etwas von karierten Maiglöckchen, oder Köningswegen erzählen, nur meine Meinung!

LG
Heck
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Bauvorschriften?

Beitrag von SierraGolf » Mi 27. Jul 2011, 08:55

Hallo Heck,

meines Wissens fehlt zum Vollzug des seit Jan.2010 bestehenden Gesetzes eigentlich NUR die:
Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) ,!
Wobei mir natürlich bewußt ist, daß darin "Bauvorschriften" enthalten sind.

Nun aber meine eigentliche Frage an Rechtskundige in diesem Forum:

Wie lange kann ein der Regierung nachgeordnetes Ministerium resp. deren Fach-Behörde den Vollzug eines gültigen Gesetzes eigentlich verhindern?
Oder vielleicht sogar kippen, was noch fataler wäre?


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Beitrag von Heck » Mi 27. Jul 2011, 09:25

Hallo Siggi,

meinst Du die "Arbeitsmoral" einiger behördlicher Sachbearbeiter aus Deutschland, die sich kein Selbständiger erlauben kann, nicht mal im Ansatz?

Wenn Du genau das meinst, dann bringt mich das auch zur Weissglut, sachlich bleiben fällt mir dann persönlich auch immer sehr schwer!

Dann doch besser die komplette Anarchie, Breitenerprobung durch den Hersteller, bei den homeopatischen Stückzahlen in unserer Szene (<120kg) sicher zur Zeit die Zukunft.

Wenn Stückzahl 1000 erreicht ist, oder etwas relevantes passiert ist, kann man sich ja immer noch an den Tisch setzen und diskutieren. Wir verkaufen jetzt erstmal und hüten uns davor rumzujammern.

Verantworten muss es der Hersteller bei den musterzulassungsbefreiten unter 120kg Leermasse sowieso vollständig selbst (es unterschreibt kein staatlich nach §31c LuftVG Beauftragter), wenn man sich bei technischen Fragen als Hersteller nicht sicher ist, dann fragt man z.B. einen Professor, aber sicher keinen Komiker von einer Musterprüfstelle. Haftungstechnisch ist eine Beauftragung der Musterprüfstelle durch den Staat für den Hersteller eigentlich nicht schlecht. Macht der Komiker in der Musterprüfstelle als staatlich Beauftragter einen Fehler, dann müssen die Angehörigen gegen die BRD klagen. Der Hersteller ist dann aussen vor, solange er genau das macht, was der Komiker aus der Musterprüfstelle von ihm will. Wenn die Maiglöckchen aus Sicht des Komikers kariert sind, dann sind sie eben kariert.

LG
Heck
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Beitrag von Fiedler R. » Do 22. Sep 2011, 07:24

hallo,
Auszug aus VG Koblenz
...Nach den entsprechenden Regelungen des § 31c LuftVG gehe der Bundesgesetzgeber davon aus, dass der Erlass von Bauvorschriften und die Festlegung der Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen dem Luftfahrt-Bundes-amt bzw. dem Bundesminister für Verkehr obliegen (Bundestags-Drucksache Nr. 12/1801, Seite 20). ....

„Eine Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften für Gerät und Personal der neuen Luftfahrzeugklasse gehört aus Verfassungsgründen nicht zur Beleihung.“ (Bundesrats-Drucksache Nr. 801/92).....
mfG
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Beitrag von Heck » Di 4. Okt 2011, 21:55

...interessant auch das Statement von Jo im aktuellen DULV Info.

He is the pain in the ass from the german LBA! (Hätte man aber auch anders sagen können.)

LG
Heck
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