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Minimax- Zulassung in D als 120 kg Flieger?

Verfasst: Mo 1. Nov 2010, 19:43
von Norbert
Hallo liebe Leute und Anhänger des einfachen Fliegens.
Ich habe mir einen rottigen Minimax aus Tschechien zugelegt und suche zwecks Erfahrungsaustausch nach weiteren Eignern in Deutschland.
Bisher habe ich nur eine Info über einen Minimax in der Schweiz, der als Experimental zugelassen ist.
Mein Prüfer ist bis jetzt noch ganz optimistisch und geht davon aus, dass eine Zulassung als 120 kg- Flieger, (nach gründlicher Restauration!), möglich sein sollte.
Könnte aber trotzdem ganz hilfreich sein, wenn man Erfahrungen zur generellen Zulassung bei uns als UL austauschen könnte.
120 kg- Zulassungserfahrungen sind ja noch recht spärlich.
Gruß
Norbert

Verfasst: Di 2. Nov 2010, 06:28
von Fiedler R.
hallo,
1. 120kg Geräte(LuftVZO §1, Abs 3 Nr 1) sind "Zulassungsfrei"(bedürfen keiner "Verkehrzul., keine Kennz.Pflicht, nur Haftpflicht)
2. da es ein "CZ"-Gerät ist und Du es "eingeführt"(aus EU-Land) hast, bist Du "Hersteller"((LuftGerPV § 10a, Abs. 3) und bist für die "Musterprüfung" u. Stückprf. zuständig.-
Es wäre von Vorteil, wenn Du vom CZ-Hersteller diese Unterlagen bereits hättest(Musterprf. vom CZ-Hersteller).
3. Die dt. "Prüfer" sind nicht zuständig! Das bist allein Du.
4. Du musst bei der "Restauration" unter 120 Kg Leermasse bleiben!

So wie "die Germanen" nun mal sind, muss alles "geregelt(verboten) sein.
"Noch" ist bei der 120kg Geschichte alles offen.
mfG
Rudolf

Verfasst: Di 2. Nov 2010, 07:49
von Timpilot
Fiedler R. hat geschrieben:...und bist für die "Musterprüfung" u. Stückprf. zuständig.-...
Damit es nicht falsch verstanden wird. Die Musterprüfung des ersten Gerätes (bei Serienproduktion) wird durch die Verbände (DULV / DAeC) durchgeführt. Die Stückprüfungen, also der Nachweis, dass jedes Gerät dem Muster entspricht, wird allein durch den Hersteller gemacht.

Du hast zwar nur ein Einzelstück, aber um eine Musterprüfung mit dem Verband wirst Du nicht herum kommen, denke ich. Der Aufwand ist leider fast so groß wie zur Musterzulassung.

Kann sein, dass ich mich irre, denke aber das es so ist. Am besten mal beim DULV fragen.

Verfasst: Di 2. Nov 2010, 10:57
von Flachstelle
Hallo Norbert,

herzlichen Glückwunsch zum Erwerb Deines Minimax. Mit dem Vogel hatte ich auch schon mal geliebäugelt.

Was genau hast Du denn für einen? Es gibt ja von der Sorte fünf Versionen.

Ich behaupte einfach mal, dass das schwierig wird mit 120 kg. Der 1100er mit offenen Cockpit ist mit 121 kg angegeben. Hier kommt nun noch das Rettungsgerät hinzu. Dieses ist bei den Amis ja nicht vorgeschrieben.

Bitte weiterhin auf dem Laufenden halten.

Gruss von

Lars

Verfasst: Di 2. Nov 2010, 12:23
von ul-burgenland
Hallo Norbert,
vor einiger Zeit hatte ich mich zwecks Zulassung von einem tschechischen Flieger mal mit dem DaeC in Verbindung gesetzt.
Die Aussage war damals, dass bei einem zugelassen tschechischem Ul lediglich eine ergänzende Musterzulassung von Nöten ist. Der Aufwand hält sich dann in Grenzen, wenn alle tschechischen Papiere vorhanden sind.
Einfach mal beim DaeC nachfragen.
Wenn ich die Unterlagen-Checkliste wieder finde, kann ich die dir mal schicken.
Wie es aber mit der 120-Kilo-Klasse aussieht... keine Ahnung. War damals noch kein Thema.
Grüsse Jens

PS: Stell doch mal ein paar Bilder von deinem Flieger rein, würde mich interessieren.

Verfasst: Mi 3. Nov 2010, 21:19
von Norbert
Hallo Leute,
besten Dank für die Infos. Ich nicht ganz so oft im Netz, deshalb dauert es schon mal ne Weile, bis ich mich wieder melde.
Der Flieger wiegt im Moment ohne Antrieb, Rettung, Gurte und Instrumentierung 83 kg.
Als Antrieb hab ich einen Simonini Mini3, der bringt mit Propeller, Schalldämpfer und Getriebe ca. 25 kg auf die Waage. Recht schwer und wird mächtig schütteln, aber die 36 Pferdchen wären schon nicht schlecht.
Wenn man eine leichte Drachenrettung und ein elektronisches Kombiinstrument einbaut, könnte das mit 120 kg so grade klappen.
Zeichnet sich jedoch ein Gewicht über 120 kg ab, lass ich das Projekt sausen und fliege weiter Eurofox mit dem ganzen Theater, das nun mal dazu gehört.
PS. Es handelt sich um die älteste und einfachste Minimax- Version, die in den Achzigern für die Amerikanische Part 103 Regulation konstruiert wurde.
Werde demnächst mal ein Paar Bildchen reinstellen, das Stöbern soll ja auch irgendwie Spassss machen.
Gruß und weiter so,
Norbert

Verfasst: So 12. Dez 2010, 19:38
von Norbert
Hallo Freunde des einfachen Fliegens,
wollte ein Paar Bildchen von meiner Ruine hochladen, darf ich aber noch nicht, (hab noch keine 5 Beiträge verfasst).
Geht ja mächtig die Post ab zu dem 120 kg- Thema.
Auch ich hab was dazu gehört.
Es wird wohl die bereits bestehende UL- Bauforschrift mit einigen "Vereinfachungen" werden, bzw. die bereits bestehende für Gleitflugzeuge um das Thema Motorisierung erweitert werden.
Fest steht jedoch, dass 55 km/h die Mindestgeschwindigkeit werden soll.
Damit fallen die "schnittigen Tiefdecker" sicher raus und es geht eindeutig in die Richtung "low & slow".

Gruß
Norbert[/img]

Verfasst: So 12. Dez 2010, 22:03
von erkki67
55km/h endlich mal was vernünftiges was zur 120kg gehört! :D :D :D

Erkki

Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 07:36
von SierraGolf
Hallo Norbert,
Norbert hat geschrieben: Fest steht jedoch, dass 55 km/h die Mindestgeschwindigkeit werden soll.
Damit fallen die "schnittigen Tiefdecker" sicher raus und es geht eindeutig in die Richtung "low & slow".
Gruß
Norbert
den findigen Konstrukteuren fällt dazu sicher noch einiges ein.
Schau z.B. mal den "Elektra One Solar", mit min speed=45km/h an: http://www.aircraft-certification.de/in ... amily.html !

Servus: Siggi

Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 08:01
von aeroklaus
Norbert hat geschrieben:Hallo Freunde des einfachen Fliegens,
wollte ein Paar Bildchen von meiner Ruine hochladen, darf ich aber noch nicht, (hab noch keine 5 Beiträge verfasst).
Hallo Norbert,

eigentlich sollte das funktionieren mit dem Upload, Du bist dafür schon freigeschaltet. Probier´s nochmals und melde Dich, falls es Probleme geben sollte!

Grüße Klaus

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 21:11
von wolbauer
Norbert hat geschrieben: Auch ich hab was dazu gehört.
Es wird wohl die bereits bestehende UL- Bauforschrift mit einigen "Vereinfachungen" werden, bzw. die bereits bestehende für Gleitflugzeuge um das Thema Motorisierung erweitert werden.

Norbert[/img]
Hi Norbert,

wo hast Du das denn gehört? Ich warte und warte und höre leider gar nichts bzgl. Bauvorschriften.

Grüße

Wolfram

Verfasst: Fr 17. Dez 2010, 07:48
von Fiedler R.
hallo "Norbert"(3.11.10),
betrfd. der Rettung schau´mal hier:
http://www.charly-produkte.de/de/rettun ... eicht.html
Der "UL ES78" dürfte passen.
Gew. 5,8 kg, Anhängel.: 220kg
mfG
Rudolf

Verfasst: Fr 17. Dez 2010, 09:35
von Fiedler R.
noch was zur "Rettungsg.-Pflicht" (nur so ein Gedanken)
S. LuftBo § 3, Abs. 2
Für Geräte gem. LuftVZO "§1, Abs. 4:
Siehe LufBO § 1, Abs. 1a:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung regelt den Betrieb von Luftfahrzeugen,
1. nach § 1c Nr. 1 des Luftverkehrsgesetzes,
1a. die nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung keiner Musterzulassung bedürfen, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung, die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt,
.....
Rudolf

Verfasst: Fr 17. Dez 2010, 20:22
von Norbert
Rudolf,
besten Dank für den Tipp. Eine schöne, leichte Rettung. Wieder ein Paar
Kilo eingespart.

Wolfram,
es hat ein Meeting zwischen LBA, und DAEC gegeben.
Ob auch Jemand vom DULV dabei war, weiss ich nicht.
Und wie das so unter "Flugzeugverrückten" ist, ich kenne Jemanden, der einen Teilnehmer dieses Gespräches kennt....
Also alles halt nur als "Stille Post" anzusehen, wobei es sich für mich absolut schlüssig anhört.
Im letzten Aerokurier hat wohl auch schon ein ausführlicher Bericht zu dem Thema gestanden.
Wer also ernsthaft Interesse daran hat, irgendwann mal ein LL, (Leichtes Luftsportgerät), zu betreiben, der sollte sich am besten einen leichten Einsitzer zulegen, (z.B. Koala o.Ä.) und den auf unter 120 KG abspecken.
Gerade, wenn der Flieger schon eine Zulassung hat, könnten die Veränderungen sauber im Handbuch dokumentiert und ein aktualisierter Wägebericht erstellt werden.
Dann ist zumindest erstmal die Warterei vorbei und man kann ausgiebig und legal fliegen.
Mit meinem Minimax wird es noch ein Wenig anstrengend, weil das Ding halt hier noch keine Zulassung hat. Soll aber machbar sein.
Soweit nur meine Vorstellungen zu dem Thema.
Wollte aber keinen weiteren Thread zum 120 kg Thema lostreten,
da gibt's ja schon einige Bereiche.
Mit dem Hochladen der Bilder klappt es leider noch nicht, werd ich aber drannbleiben, sollen ja nicht nur meine "Scheunenbesucher" was zum Grinsen haben...
Gruß
Norbert
PS. Ein großes Lob und Tausend Dank an die Forumsbetreiber!!!!!!!

Verfasst: Fr 17. Dez 2010, 22:25
von wolbauer
Hallo Norbert,

vielen Dank für Deine Info. Weiss Deine Stillepostquelle auch etwas über die voraussichtliche Zeitschiene?

Grüße

Wolfram