120 kg-Klasse - Quo vadis?

die neue Leichtigkeit des Fliegens

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aeroklaus
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120 kg-Klasse - Quo vadis?

Beitrag von aeroklaus » Di 26. Jan 2010, 13:34

vor zwei Wochen rief mich der Roman Weller an, um mir die Neuigkeit zu verkünden, dass die Klasse seit Dezember 2009 endlich durch sei. Wie ich verstanden habe, muss die Änderung noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, um Gültigkeit zu haben.
Roman war übrigens einer der Aktiven, die zusammen mit dem DULV die Sache angestossen hatten.
Ich freue mich, endlich eine kräftige Deregulierung für die kleine Fliegerei in Deutschland!

Seit einiger Zeit stehen verschiedene Hersteller in den Startlöchern, mit interessanten Konzepten, die zum Teil auch hier vorgestellt wurden (und noch werden!). Roman Weller, übrigens ein ausgesprochen freundlicher und kompetenter Zeitgenosse, ist mit seiner Neuauflage des Scheibe Uli schon längst fertig - die 120 kg-Variante ist mit verschiedener Motorisierung zugelassen bzw. mustergeprüft. Er wird auf der Messe einen neu gebauten Uli zeigen.
Ich bin gespannt, was da alles noch kommt, es könnte einen richtigen Schub geben!

Da wir in Deutschland so fixiert auf vier Takte sind, tut sich natürlich auch ein großer Markt für kleine Motörchen im Bereich von 20-30 PS auf.
Besonders hip sind Umbauten des Vanguard 630 von Briggs&Stratton, die mit relativ wenig Aufwand von 22 auf ca. 30 PS zu tunen sind.
Anbieter dafür gibt es genug - beispielsweise Norbert Schwarze (www.schwarze-minimum.de), er war der erste, der die Dinger in Deutschland angeboten hat. Aber man kann auch selbst Hand anlegen - ich freue mich auf Erfahrungsberichte hier im Forum!

Leider gibt es schon jetzt, bevor die ganze Sache richtig losgeht, einiges Gerangel und Verteilungskämpfe, jeder möchte ein möglichst großes Stück vom Kuchen abbekommen. Schon klar, jeder sollte genug Kohle für seine Arbeit erhalten, aber fair sollte es schon zugehen….

Liebe Flieger, eins sollte uns allen klar sein: die neuen Freiheiten dürfen nicht dazu missbraucht werden, um nachlässig zu werden, sonst ist die Klasse schneller wieder weg, als uns lieb ist!

also:
wenn Ihr gesundheitlich angeschlagen sein, bleibt am Boden! Wenn Ihr nicht in Übung seit, lasst es langsam an einem idealen Tag angehen, fliegt freiwillig ein paar Runden mit einem Lehrer oder einem erfahrenen Kumpel. Prüft Euer Gerät gewissenhaft! Wenn Ihr selbst technisch nicht so bewandert sein, fragt lieber einen Experten oder macht eine freiwillige JNP. Zeigt Eigenverantwortung!

Lasst uns zusammen ein wenig achtgeben, dass schwarze Schafe, sowohl unter den Fliegern, als auch den Herstellern, nicht gleich alles wieder kaputtmachen.


Grüsse Euch,

Klaus
Neues Motorschirmforum: http://www.ppgforum.de! Bitte weitererzählen!

Low and slow!!
GerdZX10
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Beitrag von GerdZX10 » Di 26. Jan 2010, 17:47

Das sind ja gute Neuigkeiten! So eine Scheibe Uli 1 wollte ich mir immer schon in natura anschauen.

Apropos: Fährt jemand zur Messe nach Friedrichshafen? Treffen?

Gruß Gerd
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der_aeronaut
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Beitrag von der_aeronaut » Di 26. Jan 2010, 18:17

Ja, ich bin zwei Tage da.

Gute Idee mit dem Treffen

Klaus. Deine Worte treffen den Nagel auf den Kopf und kann Dich in dem Gesagten nur unterstützen.

Gruß
Carsten
moskito
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Beitrag von moskito » Di 26. Jan 2010, 18:55

Als alter "Tiefflieger" freut mich die Meldung von Klaus sehr. Ich hoffe, dass uns die 120kg-Klasse etwas von der fliegerischen Freiheit zurückbringt ?

Seit längeren bin ich daran, meine 2 Einsitzer-Föxe regelmässig zu bewegen und zu modernisieren. Den einen Fox habe ich (mit der Zustimmung von Comco) soweit umgebaut, dass er mit neuem 2-Takter flugbereit 108 kg wiegt (inkl.Rettung). Sämtlich Tests waren bisher erfolgreich und es sieht danach aus, dass auch die Flugleistungen verbessert werden können. Momentan warte ich auf die notwendigen Papiere vom DAeC (und dass der Schnee weggeht..).

Gruss Kurt
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Traumflug
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Beitrag von Traumflug » Mi 27. Jan 2010, 00:07

Sehr schön gesagt, (Aero)Klaus.
Cerberus
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Beitrag von Cerberus » Mi 27. Jan 2010, 14:43

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist heute erfolgt.
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Beitrag von Cerberus » Mi 27. Jan 2010, 14:45

Wer es lesen möchte:

www.bundesgesetzblatt.de

dann "Bürgerzugang" anwählen
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juergen_d
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Beitrag von juergen_d » Mi 27. Jan 2010, 15:54

Jahaaaa,

aber das Bundesjustizministerium hats noch nicht mitbekommen ;)

Gruß, Jürgen
SKYSKID
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120 kg 3achser

Beitrag von SKYSKID » Mi 27. Jan 2010, 20:01

SUPER :!: Bin schon gespannt auf die schon lange vorbereiteten seiten der verbände. Gesetzestexte zu lesen ist nicht so einfach :wink: wird aber interessant 2 sitzige 3achser mit einem leergewicht von 120 kg zu konstruieren. Es soll auch schon rohr-tuch geräte dafür geben. In verbundbauweise wird es eine neue herausforderung für material und technik.
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Mowa
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Beitrag von Mowa » Do 28. Jan 2010, 09:56

"... für diese Luftfahrzeuge hate der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitanforderungen ... nachzuweisen."

Wem hat man dies denn nachzuweisen?

Und wie is das jetzt mit dem "nicht fest eingebauten Motor"?

Beste Grüße,
Olli
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gero
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Beitrag von gero » Do 28. Jan 2010, 10:44

Olli hat geschrieben:
Und wie is das jetzt mit dem "nicht fest eingebauten Motor"?
genau der Passus ist ja nun aus der Zulassungsordnung rausgeflogen.

Glückwunsch an alle die sich dafür ins Zeug gelegt haben. Und ich bin gespannt auf neue / alte leichte Geräte.

gero
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Beitrag von Mowa » Do 28. Jan 2010, 11:28

hmmmm, ich bin wahrscheinlich echt schlecht in Bürokratisch - Deutsch, Deutsch - Bürokratisch. Vielleicht hab ich das ja auch überlesen, aber wo steht das, dass dieser Passus rausgeflogen ist? Müsste da nicht sowas stehen wie "Punkt sowieso gestrichen" oder so?

beste Grüße,
Olli
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Beitrag von juergen_d » Do 28. Jan 2010, 15:38

Hallo,

nein, da steht:

1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Von der Musterzulassung befreit sind:
1. ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließ-
lich Gurtzeug und Rettungsgerät; für diese Luftfahrzeuge hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeits-
forderungen nach § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachzuweisen,
2. unbemanntes Luftfahrtgerät im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des Luftverkehrsgesetzes.
Nummer 1 gilt ohne Gewichtsbeschränkung auch für das zugehörige Schleppgerät.“

Die Lufttüchtigkeit hat man natürlich einem der Verbände nachzuweisen. Dies geschieht über eine Musterprüfung (nicht mehr -zulassung), was aber wohl so ziemlich das Gleiche ist.

Gruß, Jürgen
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Beitrag von Cerberus » Do 28. Jan 2010, 15:50

. Dies geschieht über eine Musterprüfung (nicht mehr -zulassung), was aber wohl so ziemlich das Gleiche ist.
Nein - eine Musterzulassung prüft gegen eine Bauvorschrift. z.B. BFU95 oder LTF-UL .
Hier gibt es aber keine Bauvorschrift - also ist hier "nach Stand der Technik" die Lufttüchtigkeit zu beurteilen. Das ist nicht viel mehr, als jeder Prüfer bei einer JNP macht.
Der Hersteller ist ( und bleibt ) in uneingeschränkter Verantwortung.

Nochmal zum Motor: Ist der Motor fest eingebaut, ist ein Nachweis der Lärmgrenzwerte notwendig.
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erkki67
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Beitrag von erkki67 » Do 28. Jan 2010, 18:19

Herzlichen Glückwunsch

Nun steht Euch der Weg zum eigenverantwortlichen fliegen offen!!! :D :D

Es bleibt nur zu hoffen, dass nicht irgend ein Depp sich in den Boden knallt um anschliessend jemand zu verklagen, weil dieses oder jenes gebrochen ist.

Selbstverantwortung heisst, Freiheiten, die bei den grossen UL-s verloren gegangen worden ist, und das Einhalten gewisser Parameter.

Unter anderem 120kg max und nicht 120.1kg!!!!

Freut Euch auf das fliegen wie in Frankreich, geniesst es :P

Gruss Erkki
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