Heck hat geschrieben:Hallo Hob,
wenn ausser dem Leergewicht von 120kg in Europa noch nichts geregelt ist, warum sollte ein Hersteller nicht einfach nach den Amerikanischen Federal Aviation Regulations (FAR) Part 103 oder 14 CFR Part 103 in Europa bauen?
Was spricht dagegen? Wenn der Deutsche Hersteller in den USA erfolgreich verkaufen möchte, so ist es doch gut vorausgedacht, oder?
Momentan verkaufen die Hersteller in Deutschland ihre 120kg Klasse Geräte ja nur, was ja erlaubt ist.
Hersteller aus EU-Nachbarländern verkaufen diese Geräte nach Deutschland rein, was ebenfalls erlaubt ist.
Jegliche DEUTSCHE Maßnahmen, die in der EU wie Handelsbeschränkungen wirken, sind lt. EU-Verordnung verboten.
Das schwächste Glied ist also das EU Land mit den geringsten Restriktionen.
LG
Heck
Moin Heck,
natürlich kannst Du alles bauen, was den Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes (LBA) entspricht, denn die 120-kg-Klasse wird in nationaler Kompetenz verwaltet. Erfüllt das zusätzlich noch die Bestimmungen anderer Nationen und überschreitet hiesige Voragaben nicht, um so besser.
Das mit dem schwächsten Glied verstehe ich nicht, es sei denn, daß Du
pro Fliegen das Land mit den geringsten Restriktionen meinst.
Laut Rudolf Fiedler kannst Du hier auch mit 120-kg-Geräten fliegen, wenn Du einen UL-Schein hast, denn die Dinger sind ja zulassungsfrei, und der Hersteller garantiert die Sicherheit, z.B. bzgl. Gerätebruch etc. - alles hier nachzulesen in epischer Breite.
Solange das im deutsch-vorauseilenden Gehorsam des putativ angenommenen Verbotes niemand macht, besteht auch für die Beauftragten kein Grund, sich - wie auch immer, so doch meist negativ und gebührenschneiderisch - zu beteiligen und die Klasse per Vorschriften zu versauen, was empirisch gesehen die wahrscheinlichste Art der Beteiligung sein wird, weshalb hier auch die Petition "losgetreten" wurde, was wiederum viele erstaunt und doch tief blicken läßt, denn normalerweise haben "unsere" Verbände ja so was ähnliches wie eine Fürsorgepflicht für ihre Mitglieder - wegen der Beauftragung eben auch für alle UL-Flieger! - und was sich im Umkehrschluß ja aus dem deutschen
Flugplatz- und Startplatzzwang ergibt, weil Ultraleichtfliegen eben
noch! nicht verboten ist, gleichwohl aber deswegen doch auch irgendwo stattfinden dürfen muß.
Tatsächlich aber betätigen sie sich z.Zt. jedoch als Flugverhinderer und Systemverteuerer (einschließlich Doppelsitzer-Gebrauchtmarkt), und zwar
1. im preislich unteren und langsamen Segment der Doppelsitzer mit 472,5 kg MTOM per nicht zu erfüllender Bauvorschrift
und
2. bei den 120 kg Leergewicht durch Blockade der Vorschläge der Luftfahrtbundesamtes (LBA) mit 55 km/h Mindestgeschwindigkeit.
Gruß hob