die neue Leichtigkeit des Fliegens
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Skywalker1107
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von Skywalker1107 » Sa 29. Mär 2014, 10:31
Guten Tag,
im Rahmen der Diskussionen um die Zulassung oder Anerkennung 120kg LLs habe ich mich gefragt, wie das denn mit Gewichtskraftgesteuerten aussieht?
Beispielsweise interessiere ich mich für dies französische 120kg Trike
hier. Ist aber meines Wissens in D nicht zugelassen..
Gibt es Chancen hierfür und wenn ja wie läuft so etwas in diesem Fall ab?
Viele Grüße, und viel Spaß wer heute fliegen kann
(Meine Wenigkeit nicht, das nix frei zum Chartern
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... der sich zwar so nennt, aber keinen fliegt
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kaas
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von kaas » So 30. Mär 2014, 09:45
Österreich hat für unter 120kg trikes/ powerschirme ein deklaratives verfahren in einer eigenen klasse: als mot hgpg (
http://www.technik-hgpg.at/ ). Dabei wird davon ausgegangen das die fläche fußstartfähig ist (sein muss) und die gondel/ der antrieb nur ein austauschbares anhängsel -> somit hängt die zulassung nur von der fläche ab.
Dies braucht einen eigenen schein, eine erweiterung des hängegleiter/ paragleiter scheins. Ob dieser in D gültig ist, wage ich zu bezweifeln und ob man die geräte ohne fliegen kann (mit dem grossen trike schein) weiß, glaube ich, niemand...
lg
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erkki67
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von erkki67 » So 30. Mär 2014, 11:03
Eigentlich ist es wie bei den 120kg drei Achsern, aber ein Model welches wohl die Zulassung bei den normalen Trikes erhalten wird, wird wohl die AirCreation Pixel sein.
Erkki
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Fiedler R.
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von Fiedler R. » So 30. Mär 2014, 20:26
hallo,
eigentlich ganz einfach: Zunächst ist das (fr) Trike ein Luftsportgerät < 120 kg. Somit nach "LuftVZO" § 1, Abs. 4, Nr. 1 nicht muster
/verkehrszul. pflichtig.
Nach § 11 LuftGerPV, Abs. 4 gelten MuZul. u. Gerätezul. eines Mitgl.St. der EU unmitelbar u. ersetzen die Prüfungen gem. 1 u. 2 der LuftGerpv(Prüfstelle od. DAKKSt oder son "Sch.....").
Ergo: Du besorgst Dir die fr. Unterlagen und fliegst damit(ohne jemand zu fragen). Die erforderliche Haftpflicht machst Du über die dt. "GFF" Versicherung.
Ich habe fertig!
mfG
Rudolf
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Skywalker1107
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von Skywalker1107 » Fr 23. Mai 2014, 18:38
Hallo Rudolf,
danke für die Informationen. Ich bin mittlerweile an einem anderen Trike interessiert und hätte dazu eine weitere Frage:
Ich interessiere mich für ein deutsches Trike mit einer Fläche, die nicht in Kombination mit diesem Trike eingetragen ist - also aktuell bis auf absehbare Zeit keine Möglichkeit in D..
DULV meinte, ich sollte mir wenn die Fläche in FR zugelassen ist diese Fiche besorgen, damit wäre es dann möglich, da in FR die Zulassung nur über die Fläche erfolgt, nicht über die Kombi Fläche/Trike.
Wie stelle ich das an bzw. Komme ich an so eine Fiche?
Danke für Hilfe und Grüße,
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Fiedler R.
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von Fiedler R. » Sa 24. Mai 2014, 06:17
hallo 1107,
zunächst, von Trikes habe ich, was die Eigenschaften anbelangt, keine "Ahnung". Es sind jedoch auch Luftsportgeräte.
Wenn Du 440€ investieren willst, PN senden, dann schicke ich Dir die Anschrift. Der Kollege spricht deutsch und macht Dir die komplette (FR)"Einzelzulassung". Er schickt Dir die (vorausgefüllten) Formulare, die musst Du nur unterschreiben. Das ganze dauert ca. 3 Wochen und Du hast mit den "Germanen" nichts mehr am Hut.
mfG
Rudolf
PS: wenn Du "nur" das fr. "Fiche" brauchst, mal bei den fr. Kollegen fragen.
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ilU
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von ilU » Sa 24. Mai 2014, 19:10
"Meines Wissens" ist das so (nur um rechtlich nichts anbrennen zu lassen): In Frankreich wird im "Fiche" die Fläche zugelassen und die max. Motorleistung angegeben die rangehängt werden darf. Bist Du innerhalb dieses Leistungslimits darfst Du ganz legal JEDE Motorisierung dranhängen - egal ob zugelassener Motor oder Eigenbau.
Da brauchts dann auch kein GFF oder ausflaggen, das geht sogar über die Dt. Verbände :-)
ilU
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Skywalker1107
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von Skywalker1107 » So 25. Mai 2014, 10:40
Danke für Eure Posts!
ilU hat geschrieben:"Meines Wissens" ist das so (nur um rechtlich nichts anbrennen zu lassen): In Frankreich wird im "Fiche" die Fläche zugelassen und die max. Motorleistung angegeben die rangehängt werden darf. Bist Du innerhalb dieses Leistungslimits darfst Du ganz legal JEDE Motorisierung dranhängen - egal ob zugelassener Motor oder Eigenbau.
Da brauchts dann auch kein GFF oder ausflaggen, das geht sogar über die Dt. Verbände
ilU
So ähnlich hatte es der DULV auch ausgedrückt. Nur wusste die Dame nicht, wie man an so eine Fiche rankommt.. Da drückt der Schuh
Ich werde mal den Hersteller der Fläche anschreiben - oder muss ich mich da an die französischen Behörden wenden? (Welche?)
Danke und Grüße
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aeroklaus
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von aeroklaus » Mo 26. Mai 2014, 07:45
moin moin,
Skywalker1107 hat geschrieben:
So ähnlich hatte es der DULV auch ausgedrückt. Nur wusste die Dame nicht, wie man an so eine Fiche rankommt.. Da drückt der Schuh
Ich werde mal den Hersteller der Fläche anschreiben - oder muss ich mich da an die französischen Behörden wenden? (Welche?)
Danke und Grüße
Du bekommst das Papier beim Hersteller bzw. beim Importeur. So ist es zumindest bei den Motorgleitschirmen.
Beispiel (ist zwar ein deutscher Hersteller):
http://www.swing.de/scorpio.html
dort auf "DOWNLOADS" klicken (geht leider nicht als Direktlink)
Unten in der Tabelle findest du dann die pdfs:
"Zulassungsbestätigung DGAC"
Grüße Klaus