Anerkennung europäischer Zulassungen
Moderator: Moderatorenteam
Anerkennung europäischer Zulassungen
Über den § 11 Abs. 4 LuftGerPV wird viel und oft falsch spekuliert.
Eine Stellungnahme des Ministeriums schafft Klarheit:
http://www.ultraleicht120.de
Blog:Anerkennung europäischer Zulassungen für die Kategorie LL – Motor-Dreiachser
Grüße, Mike
Eine Stellungnahme des Ministeriums schafft Klarheit:
http://www.ultraleicht120.de
Blog:Anerkennung europäischer Zulassungen für die Kategorie LL – Motor-Dreiachser
Grüße, Mike
@Jürgen
Du hast nach freundlicher Erklärung durch Erkki selbst geschrieben / bestätigt, dass der Spratt 103 ein AERODYNAMISCH gesteuertes Gerät ist - wenn auch ein Zweiachser.
Warum sollte er jetzt wie ein durch Gewichtskraft gesteuertes Gerät behandelt werden????? Ich kann Dich nicht verstehen.
Mike
Du hast nach freundlicher Erklärung durch Erkki selbst geschrieben / bestätigt, dass der Spratt 103 ein AERODYNAMISCH gesteuertes Gerät ist - wenn auch ein Zweiachser.
Warum sollte er jetzt wie ein durch Gewichtskraft gesteuertes Gerät behandelt werden????? Ich kann Dich nicht verstehen.
Mike
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hallo,
aus meiner Sicht:
a) Die "120 kg Regel"(LuftVZO, § 1, Abs.4) gilt nur für D.
b) Für diese Luftfahrzeuge(120 kg) gibt es in D nach dem Gesetz keinen sog. "Verwaltungsvorgang", d.h. keiner(LBA, DAeC-B, DULF u. A.) muß irgend einen "Schein, Lizenz oder was auch immer erteilen. Ich brauche also niemand zu fragen, wen auch.
c) lediglich eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht(100€/Jahr).
Verantwortlich für die Lufttüchtigkeit, Stückprüfung ist der Hersteller oder Importeur(gilt als "Hersteller" i.S. d. VO), auch für das gem. EU-Verordn. "ordnungsgem. in Verkehr bringen".
Für alle Luftsportger.(EUVO 216/2008, Anhang II, e,i-v, f, g,h,i,j ) gelten die jeweil. nat. Bestimmungen.
Für ein 120Kg Gerät bedeutet das, dass es gem. Anhang II im EU-Ausland nur als "UL(bis 300kg/315kg(vi))" zugelassen(eingetragen) werden kann, ob mit-od. ohne RG.
Für F z.B. als "Einzelstück" sind nur ein paar techn. Daten erforderlich, eine 3-Seitenansicht u. ein Wägebericht.
Notwendig für z.B. F(u.D) ist die fr. ULM-Lizenz!
Fazit: In F eintragen lassen, fr. ULM-Lizenz machen. Kostet fast nichts und man hat vor den Germanen Ruhe.
Rudolf
aus meiner Sicht:
a) Die "120 kg Regel"(LuftVZO, § 1, Abs.4) gilt nur für D.
b) Für diese Luftfahrzeuge(120 kg) gibt es in D nach dem Gesetz keinen sog. "Verwaltungsvorgang", d.h. keiner(LBA, DAeC-B, DULF u. A.) muß irgend einen "Schein, Lizenz oder was auch immer erteilen. Ich brauche also niemand zu fragen, wen auch.
c) lediglich eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht(100€/Jahr).
Verantwortlich für die Lufttüchtigkeit, Stückprüfung ist der Hersteller oder Importeur(gilt als "Hersteller" i.S. d. VO), auch für das gem. EU-Verordn. "ordnungsgem. in Verkehr bringen".
Für alle Luftsportger.(EUVO 216/2008, Anhang II, e,i-v, f, g,h,i,j ) gelten die jeweil. nat. Bestimmungen.
Für ein 120Kg Gerät bedeutet das, dass es gem. Anhang II im EU-Ausland nur als "UL(bis 300kg/315kg(vi))" zugelassen(eingetragen) werden kann, ob mit-od. ohne RG.
Für F z.B. als "Einzelstück" sind nur ein paar techn. Daten erforderlich, eine 3-Seitenansicht u. ein Wägebericht.
Notwendig für z.B. F(u.D) ist die fr. ULM-Lizenz!
Fazit: In F eintragen lassen, fr. ULM-Lizenz machen. Kostet fast nichts und man hat vor den Germanen Ruhe.
Rudolf
- powerandpitch
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Moin Rudolf,Fiedler R. hat geschrieben:Fazit: In F eintragen lassen, fr. ULM-Lizenz machen. Kostet fast nichts und man hat vor den Germanen Ruhe.
Rudolf
die gleiche Frage konnte hier schon an anderer Stelle nicht beantwortet werden.
Wie funktioniert das in der Praxis? Muss man seinen Wohnsitz dort anmelden oder kann man Briefkästen mieten oder braucht man einen französischen Kumpel? Gibts irgendwelche laufenden Folgekosten, die mit der Fliegerei nichts zu tun haben (Steuern, etc. pp.)?
Oder kann ich als Diplom-Ostfriese mir ne französische Dolmetscherin greifen, die malt den Schriftkram für mich auf, latscht mit mir nach Frankreich, verklumfiedelt dem Monsieur Staatlicher-Sesselpupär das Ganze und ich stehe fröhlich grinsend, nichts par le vout daneben und der Drobs ist gelutscht?
So einfach? Oder gibt es gewisse Voraussetzungen?
Gruß
Edgar
Richtig motorisiert fliegt alles.
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Gleichheitsgrundsatz in Europa ?
hallo Mike,
entschuldige bitte jezt schon wenn ich daneben liege, und miene Hirnzellen mir was vorgaukeln, aber
das heißt das WIR in Deutschland eine Zulassung (LTF-L) für 120Kg-Dreiacher ins Leben gerufen haben,
die von anderen EU-Ländern NUR VERGLEICHBAR hier in Deutschland angewand werden muss
Wie geil ist das denn
Dann sind wir Deutschen ja richtig in den Arsch gekniffen, wenn wir
unter erschwerten deutschen, Weltraumflugzeug-Vorschriften (Erkki, geiler Ausdruck)
so einen 120Kg-dreiachsgesteuerten-Flieger hier zur Zulassung bringen wollen.
Und das findest Du ERFREULICH, wie Du es auf Deiner Homepage schreibst ? Das andere es leichter haben als wir hier ?
Und dann das noch, Zitat: "Denn die europäische Konkurrenz belebt ganz sicher das Geschäft! "
Konkurrenz Bei soviel Erleichterung für andere Nur nich für uns Deutschen
Da schießt sich doch jeder selber ins Knie, wenn man hier in Deutschland so was machen will
oder versteh ich das jetzt nur nich
Gruß Mark
entschuldige bitte jezt schon wenn ich daneben liege, und miene Hirnzellen mir was vorgaukeln, aber
das heißt das WIR in Deutschland eine Zulassung (LTF-L) für 120Kg-Dreiacher ins Leben gerufen haben,
die von anderen EU-Ländern NUR VERGLEICHBAR hier in Deutschland angewand werden muss
Wie geil ist das denn
Dann sind wir Deutschen ja richtig in den Arsch gekniffen, wenn wir
unter erschwerten deutschen, Weltraumflugzeug-Vorschriften (Erkki, geiler Ausdruck)
so einen 120Kg-dreiachsgesteuerten-Flieger hier zur Zulassung bringen wollen.
Und das findest Du ERFREULICH, wie Du es auf Deiner Homepage schreibst ? Das andere es leichter haben als wir hier ?
Und dann das noch, Zitat: "Denn die europäische Konkurrenz belebt ganz sicher das Geschäft! "
Konkurrenz Bei soviel Erleichterung für andere Nur nich für uns Deutschen
Da schießt sich doch jeder selber ins Knie, wenn man hier in Deutschland so was machen will
oder versteh ich das jetzt nur nich
Gruß Mark
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hallo "slw",
hast Du ein bisschen falsch verstanden: die 120er brauchen keine Zulassung!
Auch keine Musterzulassung. Auch kein Kennzeichen. Es findet, wie oben gesagt, kein Verwaltungsakt statt, von niemand.
Der Hersteller muss lediglich einmal eine "Musterprüfung" machen( für den Prototyp), egal wo dergebaut wird, wenn er den Flieger in D ordnungsgemäß in den .Verkehr bringen will. Für´s EU-Ausland gelten deren Vorschriften. Aber, wenn der Fliegen im EU-Ausland eingetragen wird, gilt dies uneingeschränkt auch in D, auch wenn der Flieger in D keine Musterprüfung hat. In D ist das mit viel Aufwand und Geld verbunden.
mfG
Rudolf
hast Du ein bisschen falsch verstanden: die 120er brauchen keine Zulassung!
Auch keine Musterzulassung. Auch kein Kennzeichen. Es findet, wie oben gesagt, kein Verwaltungsakt statt, von niemand.
Der Hersteller muss lediglich einmal eine "Musterprüfung" machen( für den Prototyp), egal wo dergebaut wird, wenn er den Flieger in D ordnungsgemäß in den .Verkehr bringen will. Für´s EU-Ausland gelten deren Vorschriften. Aber, wenn der Fliegen im EU-Ausland eingetragen wird, gilt dies uneingeschränkt auch in D, auch wenn der Flieger in D keine Musterprüfung hat. In D ist das mit viel Aufwand und Geld verbunden.
mfG
Rudolf
120Kg-Zulassung
Hallo et ol
Rudolf, ich glaube das ich leider wohl doch sehr richtig liege
LTF-L nich Musterzulassung, sondern nur Zulassung, weil D is raus aus der Haftung.
Is aber genauso wie Musterzulassung und genauso schwierig...
Rudolf, isch komme .................. nach F.........Du hast Recht
Ich scheiß auf deutsch eingestillte 120Kg-Freiheit-Schnickschnack........habs jezt auch verstanden.
Hab ja dann auch mit französischen Schein und französich zugelassenen
Flieger auch alle Freiheiten wie mit einem 120Kg-Weltraumflugzeug-Vorschriften-Zulassungsgedöns-LTF-L .
Aber was soll das dann mit dem Deutschen Verein Wofür
War das alles jezt nur wegen einem 120Kg-Flieger
ich versteh zwar nich viel von dem ganzen, aber jezt hab ichs .......glaub ich
Was läuft hier eigentlich
Stephan, ich glaube ich sitze hier im Irrenhaus und habs nur noch nich mitgekricht
Mir kommt es so vor, als wenn ein Kaptän, mit dem einzigen, mit seinem Schiff, sicher im Hafen liegt
und schaut nun auf die tobende See wo alle Schiffe (Träume) untergehn ...
Die Lösung liegt dann wohl in Meuterei
Oder ich geh Go-Cart fahrn, PAP wird mir schon helfen ....
Nehmt meinen Beitrag bitte nicht all zu ernst, das ist schon alles traurig genug.
Punkt und Ende von 120Kg
Gruß Mark
Rudolf, ich glaube das ich leider wohl doch sehr richtig liege
LTF-L nich Musterzulassung, sondern nur Zulassung, weil D is raus aus der Haftung.
Is aber genauso wie Musterzulassung und genauso schwierig...
Rudolf, isch komme .................. nach F.........Du hast Recht
Ich scheiß auf deutsch eingestillte 120Kg-Freiheit-Schnickschnack........habs jezt auch verstanden.
Hab ja dann auch mit französischen Schein und französich zugelassenen
Flieger auch alle Freiheiten wie mit einem 120Kg-Weltraumflugzeug-Vorschriften-Zulassungsgedöns-LTF-L .
Aber was soll das dann mit dem Deutschen Verein Wofür
War das alles jezt nur wegen einem 120Kg-Flieger
ich versteh zwar nich viel von dem ganzen, aber jezt hab ichs .......glaub ich
Was läuft hier eigentlich
Stephan, ich glaube ich sitze hier im Irrenhaus und habs nur noch nich mitgekricht
Mir kommt es so vor, als wenn ein Kaptän, mit dem einzigen, mit seinem Schiff, sicher im Hafen liegt
und schaut nun auf die tobende See wo alle Schiffe (Träume) untergehn ...
Die Lösung liegt dann wohl in Meuterei
Oder ich geh Go-Cart fahrn, PAP wird mir schon helfen ....
Nehmt meinen Beitrag bitte nicht all zu ernst, das ist schon alles traurig genug.
Punkt und Ende von 120Kg
Gruß Mark
-
- Beiträge: 294
- Registriert: Mo 10. Sep 2007, 19:45
- Wohnort: Nordoberpfalz ;-)
Totale Verwirrung
Hallo 120kg-Freunde mit Insider Wissen:
Gibt es Jemand, der ganz konkret Auskunft geben kann, ob die Spratt 103 in Deutschland zugelassen werden kann!
Möchte dieses 120kg Luftsportgerät bauen und als LTF-L zulassen.
Mitbau-Interessenten bitte melden.
Siggi
Gibt es Jemand, der ganz konkret Auskunft geben kann, ob die Spratt 103 in Deutschland zugelassen werden kann!
Möchte dieses 120kg Luftsportgerät bauen und als LTF-L zulassen.
Mitbau-Interessenten bitte melden.
Siggi
- dsommerfeld
- Beiträge: 412
- Registriert: Mi 10. Jun 2009, 14:02
-
- Beiträge: 218
- Registriert: So 12. Sep 2010, 06:42
- Wohnort: D-56828 Alflen
hallo SG,
Du wirst vermutlich niemand finden.
1. Die Musterprüfst. DAeC existiert nur noch bis 31.12.13, was danach kommt, steht in den Sternen.
2. In D ist "Einer dem Anderen sein Teufel".
3. Vermutlich kannst Du keine Nachweise beibringen. Das wird "schweineteuer" und dauert vermutlich 1-2 Jahre.
Bau´ das Gerät und laß´ es in F registrieren(als ULM Einzelstück). Wie das geht, ist weiter oben schon geschrieben. Dauert 3-4 Wochen und kostet f.ast nichts.
mfG
Rudolf
Du wirst vermutlich niemand finden.
1. Die Musterprüfst. DAeC existiert nur noch bis 31.12.13, was danach kommt, steht in den Sternen.
2. In D ist "Einer dem Anderen sein Teufel".
3. Vermutlich kannst Du keine Nachweise beibringen. Das wird "schweineteuer" und dauert vermutlich 1-2 Jahre.
Bau´ das Gerät und laß´ es in F registrieren(als ULM Einzelstück). Wie das geht, ist weiter oben schon geschrieben. Dauert 3-4 Wochen und kostet f.ast nichts.
mfG
Rudolf
Da kommt doch was Licht in Dunkle.
Wenn ich es richtig deute, dann kann ein UL welches nebenbei die 55km/h min, 25kg/m² , 25l Tankinhalt und ein max T/O Gewicht von 260kg oder weniger hat in D mit einem vereinfachten verfahren Zugelassen werden, sofern es irgendwo in Europa schon mal zugelassen worden ist!
Als Hersteller würde ich demnach folgenden weg gehen; in Frankreich eine"Fiche d'identification" beantragen um es in D nach dem Eintrag ins französische Register nach dem vereinfachten Muster zulassen. Einziger Hacken wird wohl sein, dass es dazu 2 Maschinen braucht, oder die Maschine in F zulassen und dann nach D verschieben mit der Fiche in der der Hand und den übertrag beantragen, dies sollte in wenigen Tagen machbar sein.
Und ja, einen offiziellen Übersetzter wird man auch zu bezahlen haben, für die Übersetzung der Fiche ins Deutsche!
Gruss Erkki
Wenn ich es richtig deute, dann kann ein UL welches nebenbei die 55km/h min, 25kg/m² , 25l Tankinhalt und ein max T/O Gewicht von 260kg oder weniger hat in D mit einem vereinfachten verfahren Zugelassen werden, sofern es irgendwo in Europa schon mal zugelassen worden ist!
Als Hersteller würde ich demnach folgenden weg gehen; in Frankreich eine"Fiche d'identification" beantragen um es in D nach dem Eintrag ins französische Register nach dem vereinfachten Muster zulassen. Einziger Hacken wird wohl sein, dass es dazu 2 Maschinen braucht, oder die Maschine in F zulassen und dann nach D verschieben mit der Fiche in der der Hand und den übertrag beantragen, dies sollte in wenigen Tagen machbar sein.
Und ja, einen offiziellen Übersetzter wird man auch zu bezahlen haben, für die Übersetzung der Fiche ins Deutsche!
Gruss Erkki
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