Sicherlich aber kein "Pflicht-Stempelchen" vom Verband, ausser ggf. vom Hersteller, etwas anderes würde gegen die o.g. EU Verordnung (EG) 764/2008 verstoßen.pehy hat geschrieben: ...Als deutscher Hersteller entsprechender Flugzeuge ganz sicher!...
"...In Ermangelung harmonisierter Rechtsvorschriften kann es geschehen, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unzulässige Hindernisse für den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten errichten, wenn sie auf Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, technische Vorschriften mit Merkmalen anwenden, die diese Produkte besitzen müssen; dazu gehören auch Vorschriften in Bezug auf Bezeichnung, Form, Größe, Gewicht, Zusammensetzung, Aufmachung, Etikettierung und Verpackung der betreffenden Produkte. Die Anwendung solcher Vorschriften auf Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, kann gegen die Artikel 28 und 30 des Vertrags verstoßen, selbst dann, wenn sie unterschiedslos für alle einschlägigen Produkte gelten..."
Es ist unstrittig, daß der §10a LuftGerPV einer Handelsbeschränkung gleichkommt.
Die Erlaubnis für diesen betrieblichen Ablauf holt man sich bei der nach §31c LuftVG beauftragten und somit zuständigen Stelle.gero hat geschrieben: ...Flugmodelle über 5kg Startgewicht benötigen eine Aufsteigserlaubnis...
Ja, nämlich eine Verkehrszulassung, auch dafür gibt es eine nach §31c LuftVG beauftragte und somit zuständige Stelle.gero hat geschrieben: ...Flugmodelle über 25kg Abfluggewicht erfordern darüber hinaus auch noch eine Zulassung...
Zuständige Stelle für weitere Fragen in diesem Zusammenhang ist m.E. das BMVBS Referat LR 22 (Luftfahrttechnik, Luftfahrtforschung, Umweltschutz, LBA, Flughafenkoordination), Referatsleiter: Josef Schiller, 030/18300-4920
Abteilungsleiter LR (Luft- und Raumfahrt) ist Herr Reichle und der zuständige Staatssekretär ist Prof. Scheurle.
LG
Heck