Dieser Text von § 4a LuftVO steht schon immer so ins Gesetz (oder mindestens seit vor 2006), es wurde nicht erst jetzt geändert.Fiedler R. hat geschrieben:hallo,
die LuftVO wurde mit Datum: 18.01.2010 geändert(ebenso wie die LuftVZO §1, Abs. 4). Eingefügt wurde der § 4a Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät.
Die Suche ergab 3 Treffer
- Mi 19. Jan 2011, 10:22
- Forum: Allgemeine Diskussionen
- Thema: Weg vom Flugplatzzwang bzw. Betriebszeiten
- Antworten: 55
- Zugriffe: 40414
Re: LuftVO v. 18.01.2010 §4a?
- Di 11. Jan 2011, 07:43
- Forum: Allgemeine Diskussionen
- Thema: Weg vom Flugplatzzwang bzw. Betriebszeiten
- Antworten: 55
- Zugriffe: 40414
Hmm... für mich sind wir auch erst am Ziel, wenn ich mein Flugzeug so nutzen kann wie auch mein Fahrrad, Auto, Motorrad... Geht doch bei den Nachbarn auch :( Ich fliege solange es hell ist und lande wo Platz ist - wovor haben wir denn Angst?? Lieber Tim, du fährst auch mit dein Auto nicht auf Priva...
- Fr 7. Jan 2011, 07:58
- Forum: 120kg - Klasse
- Thema: 120 kg Überlegungen
- Antworten: 21
- Zugriffe: 20923
Was ich hier wohl sage, tönt wie des fliegers Anarchie. Ich habe es schon an etlichen Stellen hier in Europa gesehen, auch in der Schweiz, dass es Leute gibt die sich einen Flieger gebaut haben und damit rumgeflogen sind. Die haben sich keinen Deut darum geschehrt ob es zugelassen war oder nicht. E...